Freigabedatum: 9. Dezember 2014
Kennung der Sicherheitslücke: APSB14-29
Priorität: Siehe Tabelle unten
CVE-Nummer: CVE-2014-9166
Plattform: Alle Plattformen
Adobe hat Sicherheits-Hotfixes für ColdFusion, Version 11 und 10, veröffentlicht. Diese Hotfixes beheben ein Problem in Bezug auf den Ressourcenverbrauch, das potenziell zu einem Denial-of-Service-Angriff führen kann. 9.x-Versionen von ColdFusion sind von diesem Problem nicht betroffen.
Adobe empfiehlt allen betroffenen Anwendern, ihre Installation von ColdFusion entsprechend den Anweisungen im folgenden technischen Hinweis (TechNote) zu aktualisieren: relevanter technischer Hinweis:
ColdFusion 11: http://helpx.adobe.com/de/coldfusion/kb/coldfusion-11-update-3.html
ColdFusion 10: http://helpx.adobe.com/de/coldfusion/kb/coldfusion-10-update-15.html
Anwender sollten außerdem die Sicherheitskonfigurationseinstellungen verwenden, die in der ColdFusion-Hilfe beschrieben sind, sowie die Empfehlungen im ColdFusion 11 Lockdown Guide und ColdFusion 10 Lockdown Guide beachten.
Adobe stuft die Priorität dieser Updates wie folgt ein; die Installation wird allen Anwendern empfohlen:
Diese Updates beheben eine wichtige Sicherheitslücke in der Software.
Adobe hat Sicherheits-Hotfixes für ColdFusion, Version 11 und 10, veröffentlicht. Diese Hotfixes beheben ein Problem in Bezug auf den Ressourcenverbrauch, das potenziell zu einem Denial-of-Service-Angriff führen kann (CVE-2014-9166).
Adobe dankt Chris Hopkins von Website Development Ltd., der dieses Problem gemeldet und zusammen mit Adobe an einer Lösung zum Schutz unserer Kunden gearbeitet hat.
Lizenzvereinbarung
Durch die Nutzung der Software von Adobe Systems Incorporated oder seiner Tochtergesellschaften („Adobe“) erklären Sie sich mit den im Folgenden genannten Nutzungsbedingungen einverstanden. Setzen Sie die Software nicht ein, wenn Sie die Vertragsbedingungen nicht akzeptieren. Falls beim Download oder der Installation einer Programmdatei eine Lizenzvereinbarung für Endanwender mitgeliefert wurde, ersetzt diese die nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen.
Die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Adobe-Software-Produkten unterliegen den United States Export Administration Regulations (Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten). Die Software darf nicht in die folgenden Länder ausgeführt oder wiederausgeführt werden: Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder ein anderes Land, für das ein Handelsembargo der Vereinigten Staaten besteht. Darüber hinaus darf Adobe-Software nicht an Personen weitergegeben werden, die in folgenden Dokumenten geführt werden: Table of Denial Orders, Entity List, List of Specially Designated Nationals.
Wenn Sie ein Adobe-Software-Produkt herunterladen, erklären Sie damit, dass Sie kein Staatsangehöriger eines der folgenden Länder sind: Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder ein anderes Land, für das ein Handelsembargo der Vereinigten Staaten besteht. Sie erklären außerdem, dass Ihr Name nicht in den folgenden Dokumenten geführt wird: Table of Denial Orders, Entity List, List of Specially Designated Nationals. Wenn die Software zum gemeinsamen Einsatz mit einer Software-Anwendung („Host-Anwendung“) von Adobe konzipiert wurde, gewährt Ihnen Adobe eine nicht-exklusive Lizenz zur ausschließlichen Verwendung der Software gemeinsam mit der Host-Anwendung, vorausgesetzt, Sie besitzen eine gültige Lizenz von Adobe für die Host-Anwendung. Mit Ausnahme der im Folgenden genannten Fälle unterliegt die Lizenzierung dieser Software den Bedingungen der Adobe-Lizenzvereinbarung für Endanwender, die die Nutzung der Host-Anwendung regelt.
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