Adobe-Sicherheitsbulletin
Sicherheits-Updates für ColdFusion | APSB17-30
Bulletin-ID Veröffentlichungsdatum Priorität
APSB17-30 12. September 2017 2

Zusammenfassung

Adobe hat Sicherheits-Updates für ColdFusion Version 11 und 2016 veröffentlicht. Diese Updates schließen eine kritische XML-Parsing-Schwachstelle (CVE-2017-11286) sowie eine wichtige Cross-Site-Scripting-Schwachstelle (CVE-2017-11285), die zur Offenlegung von Informationen führen könnte, und beheben eine Mitigation für eine unsichere Java-Deserialisierung, die zur Ausführung von externem Code führen könnte (CVE-2017-11283, CVE-2017-11284).

Betroffene Versionen

Produkt Betroffene Versionen Plattform
ColdFusion (Version 2016) Update 4 und ältere Versionen Alle
ColdFusion 11 Update 12 und ältere Versionen Alle

Lösung

Adobe bewertet die Priorität dieses Updates wie folgt und empfiehlt allen Anwendern ein Update auf die aktuelle Version:

Produkt Aktualisierte Version Plattform Priorität Verfügbarkeit
ColdFusion (Version 2016) Update 5 Alle 2 Technischer Hinweis
ColdFusion 11 Update 13 Alle
2 Technischer Hinweis

Adobe empfiehlt allen betroffenen Anwendern, ihre Installation von ColdFusion entsprechend den Anweisungen in den relevanten technischen Hinweisen (TechNote) zu aktualisieren:

Anwender sollten außerdem die Sicherheitskonfigurationseinstellungen verwenden, die in der ColdFusion-Hilfe beschrieben sind, sowie die Informationen in den jeweiligen Lockdown Guides beachten.

Sicherheitslückendetails

Sicherheitslückenkategorie Sicherheitslückenauswirkung Problemstufe CVE-Nummern
Nicht ordnungsgemäße Eingrenzung externer XML-Entitätsreferenzen Offenlegung von Informationen Kritisch CVE-2017-11286
Nicht ordnungsgemäße Neutralisierung von Eingaben bei der Webseitengenerierung (Cross-Site-Scripting)
Offenlegung von Informationen Wichtig
CVE-2017-11285
Deserialisierung nicht vertrauenswürdiger Daten Ausführung von externem Code Kritisch CVE-2017-11283, CVE-2017-11284

Danksagung

Adobe bedankt sich bei den folgenden Personen und Organisationen für das Melden dieser Schwachstelle und den Beitrag zum Schutz der Sicherheit unserer Kunden:

  • Nick Bloor von NCC Group (CVE-2017-11283, CVE-2017-11284)
  • Daniel Sayk von Telekom Security (CVE-2017-11285)
  • Daniel Lawson von Depth Security (CVE-2017-11286)

Adobe-Haftungsausschluss

Lizenzvereinbarung

Durch die Nutzung der Software von Adobe Systems Incorporated oder seiner Tochtergesellschaften („Adobe“) erklären Sie sich mit den im Folgenden genannten Nutzungsbedingungen einverstanden. Setzen Sie die Software nicht ein, wenn Sie die Vertragsbedingungen nicht akzeptieren. Falls beim Download oder der Installation einer Programmdatei eine Lizenzvereinbarung für Endanwender mitgeliefert wurde, ersetzt diese die nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen.

Die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Adobe-Software-Produkten unterliegen den United States Export Administration Regulations (Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten). Die Software darf nicht in die folgenden Länder ausgeführt oder wiederausgeführt werden: Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder ein anderes Land, für das ein Handelsembargo der Vereinigten Staaten besteht. Darüber hinaus darf Adobe-Software nicht an Personen weitergegeben werden, die in folgenden Dokumenten geführt werden: Table of Denial Orders, Entity List, List of Specially Designated Nationals.

Wenn Sie ein Adobe-Software-Produkt herunterladen, erklären Sie damit, dass Sie kein Staatsangehöriger eines der folgenden Länder sind: Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder ein anderes Land, für das ein Handelsembargo der Vereinigten Staaten besteht. Sie erklären außerdem, dass Ihr Name nicht in den folgenden Dokumenten geführt wird: Table of Denial Orders, Entity List, List of Specially Designated Nationals. Wenn die Software zum gemeinsamen Einsatz mit einer Software-Anwendung („Host-Anwendung“) von Adobe konzipiert wurde, gewährt Ihnen Adobe eine nicht-exklusive Lizenz zur ausschließlichen Verwendung der Software gemeinsam mit der Host-Anwendung, vorausgesetzt, Sie besitzen eine gültige Lizenz von Adobe für die Host-Anwendung. Mit Ausnahme der im Folgenden genannten Fälle unterliegt die Lizenzierung dieser Software den Bedingungen der Adobe-Lizenzvereinbarung für Endanwender, die die Nutzung der Host-Anwendung regelt.

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