Elektronische Siegel (E-Siegel) haben die gleiche Rechtsgültigkeit wie ein Firmenstempel auf Papier, bei dem die Authentizität der Unterzeichnenden nicht bestätigt wird. Der Hauptunterschied zwischen einem Siegel und einer Signatur besteht darin, dass eine Signatur für Einzelpersonen (natürliche Personen) gedacht ist, während ein Siegel von einer juristischen Person (Unternehmen oder Organisation) angewendet wird. E-Siegel können von mehr als einer Person oder einem System unter der Kontrolle oder Aufsicht der juristischen Person angewendet werden.
Dank der elektronischen Siegelungsfunktion in Adobe Acrobat Sign können Unternehmen E-Siegel mithilfe digitaler Zertifikate anwenden, die ihrer juristischen Person ausgestellt wurden, um die Integrität und Authentizität von Rechnungen, Kontoauszügen oder anderen offiziellen Dokumenten zu zeigen. Siegel können nur mithilfe einer Grafik, eines Textblocks mit Betreff, Grund, Datum und Uhrzeit des Siegels oder einer Kombination aus grafischem Siegel und Text platziert werden.
Benutzende werden bestimmte Berechtigungen zugewiesen, sodass sie automatisch ein E-Siegel für ihre Organisation auf einem Dokument anwenden können. Dazu verwenden sie ein digitales Zertifikat, das sie von einem Trust Service Provider (TSP) mit einer API-Integration des Cloud Signature Consortium (CSC) mit OAuth 2.0-Autorisierungsablauf für Client-Anmeldedaten erhalten haben. Diese Funktion wird derzeit von den folgenden Anbietern unterstützt:
Elektronische Siegel sind automatisch für Adobe Acrobat Sign-Enterprise-Konten verfügbar und können auf Konto- oder Gruppenebene konfiguriert werden.
Zwei Einstellungen müssen konfiguriert werden, um die Optionen für das E-Siegel auf der Seite Senden von Benutzer*innen anzuzeigen:
Damit Ihre Absendenden die Rolle „E-Siegel“ verwenden können, müssen Sie sie in der Gruppe aktivieren, von der die Vereinbarung gesendet wird.
Um die Empfängerrolle für das elektronische Siegel zu aktivieren, navigieren Sie zu: Kontoeinstellungen > Sendeeinstellungen > Zulässige Empfängerrollen
Wenn die Option zum Zulassen elektronischer Siegel für die Gruppe, in der die Vereinbarung aufgesetzt wird, nicht aktiviert ist, wird der Link Elektronisches Siegel hinzufügen nicht angezeigt.
Ob Benutzer*innen E-Siegel standardmäßig in ihren Vereinbarungen anwenden dürfen oder nicht, kann auf Konto- und Gruppenebene konfiguriert werden.
Für die meisten Konten wird empfohlen, den Zugriff auf Kontoebene zu deaktivieren und Gruppen gegebenenfalls explizit zu aktivieren. Für Konten, für die Benutzer*innen in mehreren Gruppen aktiviert ist, können sich spezielle Gruppen für Vereinbarungen, die E-Siegel erfordern, als nützlich erweisen. So kann der Zugriff auf E-Siegel auf Gruppenebene beschränkt werden.
Folgende Optionen sind verfügbar:
In beiden Fällen können die Einstellungen für einzelne Benutzer*innen explizit so konfiguriert werden, dass die Einstellungen auf Gruppenebene außer Kraft gesetzt werden. (siehe Einzelne Benutzer*innen zum Hinzufügen elektronischer Siegel berechtigen unten)
Wenn Benutzer*innen, die eine Vereinbarung aufsetzen, nicht zur Anwendung elektronischer Siegel berechtigt sind, wird der Link Elektronisches Siegel hinzufügen nicht angezeigt.
Admins auf Kontoebene können das Benutzerprofil einzelner Benutzer*innen so bearbeiten, dass ihre Berechtigung zum Einfügen elektronischer Siegel in ihren Vereinbarungen explizit aktiviert bzw. deaktiviert wird.
Diese Berechtigung wird direkt auf die Benutzer*innen angewendet. Sie überschreibt die Einstellungen auf Gruppenebene für alle Gruppen, in denen die Benutzer*innen Mitglied sind.
Es wird empfohlen, die Berechtigung auf Benutzerebene nur zu erteilen, wenn das gesamte Konto erwartungsgemäß keinen Zugriff auf E-Siegel hat und nur spezielle Benutzer-IDs Vereinbarungen aufsetzen, in denen E-Siegel verwendet werden (z. B. API-gesteuerte Workflows oder technische Konten).
So aktivieren bzw. deaktivieren Sie den Zugriff zum Anwenden von E-Siegeln explizit:
Mindestens ein E-Siegel muss konfiguriert, aktiv und für die Gruppe verfügbar sein, aus der die Vereinbarung gesendet wird. Andernfalls wird die Option zum Hinzufügen des E-Siegels nicht auf der Seite angezeigt.
Zum Erstellen eines E-Siegels benötigen Sie zunächst ein digitales Zertifikat von einem TSP mit CSC-API-Integration. (siehe Voraussetzungen)
Sobald Sie über das Zertifikat verfügen, können Sie das E-Siegel wie folgt konfigurieren:
1. Navigieren Sie zu Kontoeinstellungen > Elektronische Siegel.
2. Klicken Sie auf das Pluszeichen in einem Kreis .
Die Oberfläche zum Konfigurieren des neuen E-Siegels wird geöffnet.
3. Geben Sie folgende E-Siegel-Parameter anhand der von Ihrem TSP bereitgestellten Informationen ein:
4. Klicken Sie auf Speichern, wenn der Vorgang beendet ist.
Wenn das E-Siegel erstellt wird, hat es den Status Aktiv und wird auf der Seite Elektronische Siegel in der Liste der Siegel angezeigt.
Das E-Siegel kann sofort in Vereinbarungen angewendet werden.
Die Eigenschaften eines E-Siegels können aktualisiert werden, während das Siegel den Status Aktiv hat.
So bearbeiten Sie die Eigenschaften eines E-Siegels:
Die konfigurierbaren Felder des Siegels werden angezeigt:
Alle gespeicherten Änderungen werden sofort wirksam.
So deaktivieren Sie ein E-Siegel:
Sie werden aufgefordert, die Deaktivierung des E-Siegels zu bestätigen.
Das Siegel wird sofort deaktiviert und kann nicht mehr verwendet werden.
In der Liste der E-Siegel für das Konto bzw. die Gruppe finden Sie das E-Siegel mit dem Status Inaktiv.
Deaktivierte E-Siegel sind in der Liste der Siegel enthalten und können jederzeit neu aktiviert werden.
Das E-Siegel kann nicht vollständig gelöscht werden.
Wenn versucht wird, ein deaktiviertes E-Siegel in einer Vereinbarung anzuwenden, wird die Vereinbarung abgelehnt und beendet.
An den*die Absender*in wird eine E-Mail mit der Mitteilung gesendet, dass die elektronische Siegelung fehlgeschlagen ist.
Der Audit-Bericht meldet das Ereignis Dokument abgelehnt unter Angabe des Grundes, aus dem die elektronische Siegelung fehlgeschlagen ist.
So können Sie ein deaktiviertes E-Siegel neu aktivieren:
Das Siegel wird sofort neu aktiviert und kann verwendet werden.
In der Liste der E-Siegel für das Konto bzw. die Gruppe finden Sie das E-Siegel mit dem Status Aktiv.
So können Sie die ID eines E-Siegels ganz einfach kopieren:
Wenn die Gruppe, die Benutzer*innen und das E-Siegel ordnungsgemäß konfiguriert sind, wird der Link Elektronisches Siegel hinzufügen in der oberen Menüleiste der Stapel der Empfänger*innen
angezeigt.
Sobald die Vereinbarung gesendet wurde, kann der*die E-Siegel-Empfänger*in nicht mehr bearbeitet oder delegiert werden.
Wenn der Link Elektronisches Siegel hinzufügen nicht angezeigt wird, überprüfen Sie, ob:
Alle Vereinbarungen mit einem*einer E-Siegel-Empfänger*in müssen in der Authoring-Umgebung geöffnet werden, damit das Feld für die digitale Signatur eingefügt werden kann, welches das E-Siegel enthält.
Alle E-Siegel müssen explizit mit einem digitalen Signaturfeld auf dem Dokument platziert werden.
Alle anderen Empfängerrollen können normal erstellt werden.
Das E-Siegel wird sofort angewendet, nachdem der*die E-Siegel-Empfänger*in im Signaturzyklus aktive*r Empfänger*in wird.
Das E-Siegel wird programmgesteuert am Ort des digitalen Signaturfelds gesetzt und der die nächste Empfänger*in wird gegebenenfalls benachrichtigt.
Die E-Mail-Benachrichtigung zum Signaturereignis folgt denselben Regeln und demselben Format wie andere Empfänger-E-Mails.
Das angewendete E-Siegel zeigt den Grund für die Signatur, der in der Siegelkonfiguration definiert ist, und den Zeit-/Datumsstempel der Anwendung des Siegels an.
Das digitale Signaturobjekt, das das E-Siegel enthält, ist etwas größer als ein normales E-Signaturfeld:
Wenn es bei Vereinbarungen eine*n E-Siegel-Empfänger*in gibt, wird der Siegelungsprozess im Audit-Bericht eindeutig angegeben.
Folgende Details werden angezeigt: