Adobe-Lizenzprogramme bieten verschiedene Optionen zum Erwerb, zur Verwaltung und Bereitstellung von Adobe-Produkten in Ihrer Organisation. Weitere Informationen über die Adobe-Lizenzprogramme finden Sie auf Adobe.com.
Häufige Fragen
Value Incentive Plan (VIP)
Wenn du dich in Nordamerika befindest und Hilfe bei der Verlängerung deines jährlichen Adobe VIP-Vertrags von deinem Account Manager benötigst, sende uns eine E-Mail an renewalhelp@adobe.com. Wir werden uns in Kürze mit dir in Verbindung setzen.
Adobe Education Enterprise Agreement (EEA)
Unbefristete Lizenzen
Einstellung des Creative Cloud-Clients (Creative Cloud-Desktop-Applikation) für CLP
Richtlinien
Diese Richtlinien hängen mit der Verwaltung und den Angeboten zusammen, die derzeit oder zuvor über die Adobe-Lizenzprogramme verfügbar waren. Die unten aufgeführten Richtlinien sind allgemeine Richtlinien und werden genauer in Ihrer Lizenzprogramm-Vereinbarung erläutert. Das Fehlen eines bestimmten Szenarios in den folgenden Abschnitten bedeutet nicht zwangsläufig Nutzungsrechte.
Zusammenführen von LWS-IDs
Im Falle doppelter LWS-Benutzer-IDs oder LWS-Lizenzkonsolidierung kann eine Zusammenführung geeignet ein. Beim Zusammenführen werden Informationen aus einer vorhandenen LWS-ID genommen und mit den Informationen für eine andere vorhandene -ID zusammengeführt.
Zusammenführen von LWS-IDs:
- Kann nur innerhalb desselben LWS-Benutzer-ID-Typs zusammengeführt werden. Dazu gehören Endanwender-IDs (EUID), Empfangsberechtigten-IDs (DTIDs) und Fachhändler-IDs
- Muss denselben oder einen ähnlichen Unternehmensnamen, Unternehmenskontakt und die Adresse des Unternehmens haben
- Muss in demselben Land aufgeführt sein
- Muss im gleichen Marktsegment liegen (z. B. können IDs für Bildungseinrichtungen nicht mit denen von Unternehmen zusammengeführt werden)
- Kann nicht in eine andere EUID zusammengeführt werden, wenn die zusammenführende EUID mit einer CLP-Vereinbarung verknüpft ist. Jede EUID, die mit einer CLP-Vereinbarung verknüpft ist, muss bestehen bleiben
- Kann nur in eine andere DTID zusammengeführt werden, wenn die zusammenführende DTID mit derselben EUID verknüpft ist
Zusammenführungen gelten für alle Lizenzbestellungen und alle Kontakte mit zusammenführenden IDs. Zusammenführungen von Kunden-LWS sind nur für CLP-, TLP- und FLP-Programme verfügbar. FLP-IDs können nur mit Genehmigung der Rechtsabteilung von Adobe zusammengeführt werden.
Lizenzübertragungen für VIP, CLP und TLP
Für diese Seiten bezieht sich „übertragen“ auf den Wechsel der Eigentümerschaft und bedeutet keine Änderung der Lizenzverwaltung innerhalb derselben Entität oder zwischen Entitäten oder Abteilungen, die Gegenstand einer einzelnen Vereinbarung sind.
- Der neue Lizenzeigentümer muss den Bedingungen der Lizenzvereinbarung für Endanwender (EULA) und ggf. der Vereinbarung für das Cumulative License Program (CLP) zustimmen.
- Der Noch-Lizenzeigentümer muss alle Kopien der Software sowie alle gedruckten Unterlagen zerstören.
- Bestellungen nur für Datenträger/ESD können auf der Adobe Licensing-Website (LWS) nicht übertragen werden.
- Informationen über die Noch- und neuen Lizenzeigentümer müssen auf dem Formular zur Lizenzübertragung angegeben werden.
- Für Lizenzübertragungen fallen keinerlei Bearbeitungsgebühren an.
- Genehmigung für die Übertragung muss von dem Übertragenden und den Übernehmerfirmen zur Verfügung gestellt werden.
- Lizenzübertragungen infolge von Fusionen, Übernahmen, Firmenzusammenschlüssen oder -auflösungen sind zulässig.
Folgendes ist nicht zulässig:
- VIP-Lizenzübertragung
- Segmentübergreifende Übertragungen sind nicht gestattet (z. B. von einer Bildungseinrichtung auf ein Unternehmen).
- Die Sprache einer Lizenz kann bei der Lizenzübertragung nicht geändert werden.
- Übertragen von Upgradeversionen einer Lizenz, ohne Einbeziehung des gesamten Lizenz-Upgradepfads, einschließlich der aktuellen Version, aller früheren Versionen, für die Upgrades erworben oder kostenlos bereitgestellt wurden, und Support für einen aktiven Upgrade Plan, für Wartung oder technischen Support. Es ist die Aufgabe des Noch-Lizenzeigentümers diese Informationen mit der Übertragungsanforderung bereitzustellen.
TLP-Lizenzübertragung
- Alle Lizenzen, die auf einem TLP-Zertifikat aufgeführt sind, müssen vom aktuellen Lizenznehmer auf den neuen Lizenznehmer übertragen werden.
- TLP-Lizenzen und jeder technische Support-Service können nur innerhalb der Region übertragen werden, in der sie ursprünglich erworben wurden.
- TLP-Lizenzen können nur als solche übertragen werden, selbst wenn der Lizenzeigentümer ein CLP-Teilnehmer ist. Die an einen CLP-Teilnehmer übertragenen TLP-Lizenzen werden in der detaillierten Auftragshistorie („Comprehensive Order Details“) auf der LWS als eine TLP-Transaktion aufgeführt und dem CLP werden für diesen Kauf keine Punkte gutgeschrieben.
CLP-Lizenzübertragung
- CLP-Teilnehmer können beliebig viele erworbene Lizenzen übertragen.
- CLP-Kunden können Lizenzen auf jeden TLP- oder CLP-Kunden übertragen, einschließlich registrierter Tochterorganisationen eines anderen CLP-Teilnehmers.
- CLP-Teilnehmer dürfen Lizenzen nicht an Personen/Organisationen mit abweichender Empfangsberechtigten-ID, aber gleicher Endanwender-ID übertragen.
- Die CLP-Punkte werden auf den neuen Lizenznehmer übertragen, falls Folgendes erfüllt ist:
- Der neue Lizenzeigentümer ist ein CLP-Teilnehmer oder ein angemeldeter Partner; und
- die neue Lizenznehmer-CLP-Vereinbarung und die ursprüngliche Kauf-CLP-Vereinbarung sind derzeit aktiv; und
- die neue Lizenznehmer-CLP-Vereinbarung und die ursprüngliche Kauf-CLP-Vereinbarung waren zum Zeitpunkt des Lizenzeinkaufs aktiv.
- Wenn keine der zuvor genannten Bedingungen erfüllt sind, werden CLP-Lizenzen als TLP übertragen. Vom ursprünglichen CLP-Kauf werden Punkte abgezogen. Der Empfänger erhält keine Punkte, unabhängig davon, ob er CLP-Teilnehmer ist oder nicht.
Richtlinien zur Lizenzierung früherer Versionen
Adobe gestattet es CLP- und TLP-Teilnehmern, eine Lizenz für die aktuelle Version zu bestellen, aber die unmittelbare Vorgängerversion zu verwenden. Voraussetzung ist, dass der Kunde bereits eine Lizenz für die Vorgängerversion besitzt. Berechtigte Teilnehmer können bei der Adobe-Kundenunterstützung über ESD (sofern verfügbar) den Zugriff auf eine frühere Version der unbefristeten Lizenzen bis zur unmittelbaren Vorgängerversion anfordern.
Sprachübergreifende Lizenzierung
Lizenzen, die in einer bestimmten Sprache vertrieben werden, beinhalten ausschließlich die Nutzungsrechte für diese Sprache. Teilnehmer sind nicht berechtigt, ein Produkt in einer anderen Sprache als die, die lizenziert wurde, bereitzustellen. Bei Lizenzen mit der Sprache „Alle“ ist es CLP-Mitgliedern gestattet, das Produkt in jeder verfügbaren Sprache zu implementieren. Von den oben genannten Bedingungen ausgenommen sind CLP- und EA-Teilnehmer mit gültigem Upgrade Plan, deren neue Produktversion nicht in der ursprünglich lizenzierten Sprache oder in einer neuen Sprache für ihre Region verfügbar ist. In diesen Fällen teilt Adobe mit, welche sprachübergreifenden Rechte gelten.
Plattformübergreifende Lizenzierung
Kunden von Adobe-Lizenzprogrammen, die unbefristete Lizenzen erwerben, erhalten Produktseriennummern für Windows und Mac, sofern das Produkt für beide Plattformen verfügbar ist und beide Plattformen die gleiche Version haben. Programmteilnehmer können jede Plattform wählen, sofern die Gesamtanzahl der erworbenen Lizenzen nicht überschritten wird.
Lizenzvereinbarungen für Endanwender
Die Verwendung eines Produkts wird durch die Lizenzvereinbarung für Endanwender für dieses Produkt festgelegt, die normalerweise in einem elektronischen Prozess akzeptiert wird. Lizenzvereinbarungen für Endanwender werden auf der Seite Adobe-Produktlizenzvereinbarung veröffentlicht. Wenn die Bedingungen der Lizenzprogramme mit den Bedingungen der Endanwenderlizenzvereinbarung in Konflikt stehen, gelten die Bedingungen der Lizenzprogramme.
Schullizenzen im Rahmen des CLP und TLP
Schullizenzen konnten bis zum 27. Februar 2015 bestellt werden. Kunden, die zu einem früheren Zeitpunkt Schullizenzen erworben haben, können sie weiterhin gemäß den Schullizenzbestimmungen von Adobe verwenden, bis ihre aktuelle Vereinbarung abläuft.
Bezugsberechtigte Bildungseinrichtungen können über das Cumulative License Program (CLP) und Transactional License Program (TLP) für Bildungseinrichtungen Schullizenzen für bestimmte Adobe-Produkte erwerben. Dieses Angebot gilt nur in Ländern, in denen Schullizenzen angeboten werden. Wenn die Bildungseinrichtung die lizenzierte Adobe-Software in Teilen oder vollständig kopiert, installiert oder verwendet, akzeptiert sie alle folgenden Bedingungen („Lizenzbestimmungen für Schullizenzen“). Die Nutzung der Software unterliegt außerdem der Lizenzvereinbarung für Endanwender für das entsprechende Produkt (EULA). Schlüsselbegriffe, die in den Lizenzbestimmungen für Schullizenzen nicht näher definiert sind, werden in der Lizenzvereinbarung für Endanwender erklärt. Die Nutzung der Adobe-Software unterliegt außerdem der Lizenzvereinbarung für Endanwender für das entsprechende Produkt (EULA). Schlüsselbegriffe, die in den Lizenzbestimmungen für Schullizenzen nicht näher definiert sind, werden in der Lizenzvereinbarung für Endanwender erklärt. Falls eine Lizenzbestimmung für Schullizenzen einer Bedingung der Lizenzvereinbarung für Endanwender widerspricht, hat die Bestimmung für Schullizenzen Vorrang.
1. Definitionen: Zusätzlich zu den oben genannten Begriffen gelten für die Lizenzbestimmungen für Schullizenzen folgende Definitionen:
1.1. „Schulen“ sind allgemein- oder berufsbildende Schulen, die gemäß Definition in den Teilnahmebedingungen für das CLP für Bildungseinrichtungen bezugsberechtigt sind. Wenden Sie sich an Ihren autorisierten Adobe-Fachhändler für Bildungseinrichtungen für TLP-Qualifizierungen.
1.2. „Schullizenzen“ werden für die Adobe-Produkte ausgestellt, die auf der CLP- oder TLP-Preisliste entsprechend gekennzeichnet sind. Für Schullizenzen sind sowohl technischer Support als auch der Upgrade Plan verfügbar.
1.3. „Lehrkräfte“ sind Mitarbeiter einer bezugsberechtigten Bildungseinrichtung, die Unterricht in der Grund-, Mittel- oder Oberstufe geben.
2. Nutzung/Nutzungsrechte für Schullizenzen
2.1 Voraussetzungen: Schullizenzen können nur von Schulen im Rahmen des CLP oder TLP erworben und verwendet werden. Wenn eine Bildungseinrichtung eine oder mehrere Schullizenzen erwirbt, jedoch nicht die Kriterien zur Bezugsberechtigung erfüllt, muss sie sämtliche erworbenen Schullizenzen umgehend an ihren autorisierten Adobe Education-Fachhändler zurückgeben und alle Kopien der Software von ihren Computern entfernen.
2.2 Nutzungsrechte: Nach Entrichtung aller erhobenen Gebühren erteilt Adobe Ihrer Bildungsstätte vorbehaltlich der Lizenzvereinbarung für Endanwender und dieser Richtlinien für Schullizenzen das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht, die erworbene Software zu reproduzieren, zu installieren und exakte Kopien des Objekt-Codes zu verwenden. Dabei darf die vereinbarte Obergrenze der installierten Kopien (siehe unten) nicht überschritten werden. Die Nutzung von Schullizenzen unterliegt den Bedingungen der Lizenzvereinbarung für Endanwender für das betreffende Produkt sowie diesen Lizenzbestimmungen für Schullizenzen. Falls eine Bestimmung für Schullizenzen der Lizenzvereinbarung für Endanwender widerspricht, hat die Bestimmung für Schullizenzen Vorrang.
Art der erworbenen Lizenz |
Maximale Anzahl der an der Bildungseinrichtung installierten Kopien (plattformunabhängig) |
< 50 |
50 |
< 100 |
100 |
2.3 Beschränkung auf einen Schulstandort: Jede gewährte Schullizenz darf nur an einem Schulstandort verwendet werden. „Ein Schulstandort“ ist auf eine Schule an einem Standort (mit einer Adresse) beschränkt. Um Software an weiteren Standorten zu installieren oder zu verwenden, müssen zusätzliche Schullizenzen erworben werden. Eine Schullizenz beschränkt sich auf die (plattformunabhängige) Installation sämtlicher mit der erworbenen Schullizenz gelieferten Software auf nicht mehr Rechnern, die Eigentum der Bildungseinrichtung sind oder von ihr angemietet wurden, als unter „Art der erworbenen Lizenz“ bezogen auf den Lizenztyp angegeben.
2.4 Nutzung nur für Bildungszwecke: Ungeachtet etwaiger abweichender Bestimmungen in der Lizenzvereinbarung für Endanwender darf mit einer Schullizenz erworbene Software nur für Bildungszwecke verwendet werden. Die Nutzung oder Weitergabe für sonstige Zwecke ist nicht zulässig. Die Nutzung von Schullizenzen ist auf ordentlich eingeschriebene Schüler sowie Lehrkräfte und Verwaltungsangestellte an einer Schule beschränkt.
2.5 Installation auf einem Heimarbeitsplatz für Lehrkräfte: Ungeachtet etwaiger abweichender Bestimmungen in der Lizenzvereinbarung für Endanwender und in Ergänzung zu Abschnitt 2.2 dieser Bestimmung ist jede Lehrkraft an Ihrer Bildungseinrichtung berechtigt, eine Kopie der mit der Schullizenz erworbenen Software ausschließlich zu Lehrzwecken und im Rahmen ihrer Aufgaben als Lehrer (z. B. zur Planung und Vorbereitung des Unterrichts) auf einem Heimarbeitsplatz zu installieren, sofern die Anzahl der Installationen nicht die nachfolgend angegebene Obergrenze übersteigt.
Art der erworbenen Lizenz |
Maximale Anzahl der von Lehrkräften auf eigenen Rechnern installierten Kopien |
< 250 |
25 |
< 500 |
50 |
Die Lizenzen für von Lehrkräften genutzte Produkte verlieren automatisch ihre Gültigkeit, wenn die Lehrkraft nicht mehr der Bildungseinrichtung angehört; es unterliegt der Verantwortung der Bildungseinrichtung, dass die Lehrkraft jede Kopie vom Privatrechner entfernt und der Einrichtung zurückgibt.
2.6 Server-basierter Zugriff: Ungeachtet etwaiger abweichender Bestimmungen in der Lizenzvereinbarung für Endanwender ist es der Bildungseinrichtung nicht gestattet, im Rahmen von Schullizenzen erworbene Software auf einem Server zu installieren, auf den von anderen Computern aus zugegriffen werden kann.
3. Zusätzliche Verpflichtungen
3.1. Die Bildungseinrichtung erklärt sich damit einverstanden, alle Kosten zu tragen, die in Verbindung mit dem Kopieren und Installieren der lizenzierten Software anfallen. Die Bildungseinrichtung erklärt sich damit einverstanden, (1) keine urheberrechtlichen oder sonstigen Eigentumshinweise aus der lizenzierten Software zu entfernen oder ihre Entfernung zu genehmigen, (2) alle Kopien der lizenzierten Software mit den urheberrechtlichen und sonstigen Eigentumshinweisen der Originalkopie zu versehen und (3) angemessene Maßnahmen zu ergreifen, dass jeder Benutzer der lizenzierten Software über die Bestimmungen des Lizenzvertrags für Endanwender sowie diese Lizenzbestimmungen für Schullizenzen in Kenntnis gesetzt wird und sie erfüllt.
3.2. Bestellungen. Bestellungen von Schullizenzen über das CLP-Programm für Bildungseinrichtungen unterliegen diesen Richtlinien für Schullizenzen. Bei jeder Bestellung sind die entsprechenden SKUs für Schullizenzen und die CLP-Teilnehmernummer anzugeben. Wenn sich die Bildungseinrichtung für eine Direktlieferung an Schüler entscheidet, fallen eventuell Liefer- und Bearbeitungskosten durch Adobe-Fachhändler an. Alle Preise inklusive etwaiger Gebühren werden nicht von Adobe, sondern vom Adobe-Fachhändler festgelegt.
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