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Bekannte Fotografierbeschränkungen

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    1. Erstellen eines Kontos
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  5. Anforderungen an Inhalte
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    8. Anforderungen für Grafikanimationsvorlagen
    9. Anforderungen an Entwurfsvorlagen
    10. Premium und 3D-Sammlungen
    11. Richtlinien für Inhalte zu Diversität und Inklusion
    12. Anforderungen an Fotos und Illustrationen
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    1. Überprüfungsprozess
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    4. Ähnliche Inhalte und Spam
  9. Auszahlung und Steuern
    1. Auszahlung
    2. Informationen zum Anbieterhonorar
    3. Häufige Fragen zu Steuern für Anbieter

Hier erfährst du mehr über einige bekannte Fälle von Privateigentum, die in Bildern und Videos, die bei Adobe Stock eingereicht werden, nicht zulässig sind.

Diese Ressource soll unsere Anbieter über Motive unterrichten und aufklären, zu denen wegen geistigen oder privaten Eigentumsrechten oder aus Datenschutzgründen möglicherweise kein Bild angeboten werden darf. Die hier ausgeführten Informationen werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Sie sind nicht allumfassend und weder als vollständige noch exakte Erläuterung aller anwendbaren Fragen zu geistigem Eigentum zu betrachten, die je nach Thema (z. B. zufällige Einbeziehung, Kontext, Ort der Aufnahme) variieren können. Zu spezifischen rechtlichen Fragen konsultiere bitte deinen Rechtsbeistand.

London, England, Vereinigtes Königreich: Auch "The Gherkin" und "Swiss Re Building" genannt, werden von Fall zu Fall in der Stadtansicht berücksichtigt.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

New York, New York, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Huntsville, Texas, USA: Die Statue von Sam Houston. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 
Das Absolut-Flaschendesign ist ein Markenzeichen von Pernod Ricard, auch ohne Logos.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig.Die „Oscar“-Statuette ist markenrechtlich geschützt.

Darstellungen von Adidas-Marken oder die teilweise Änderung ihrer Marken sind nicht zulässig. Entferne alle Adidas-Marken vollständig, bevor du Inhalte einreichst.

Baccoleno, Siena, Italien: Unterkünfte in der Toskana, Italien mit Straße, die zu einem Grundstück führt, das von Zypressen gesäumt ist. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Der Name Airstream ist markenrechtlich geschützt. Die Farbe Silber, wie sie bei Reiseanhängern verwendet wird, und eine Konfiguration der Anhänger, die im Allgemeinen viertelkugelförmige führende Dachlinien und ein insgesamt krummliniges Aussehen aufweist, ist ein eingetragenes Handelsmuster und in kommerziellen Sammlungen nicht akzeptabel. Einreichungen werden von Fall zu Fall geprüft.

Darstellungen von Albert Einsteins Ebenbild sind nicht zulässig. Darstellungen von Gleichungen ohne Nennung seines Namens sind zulässig.

Darstellungen des Satzes "Allez les Bleus" sind verboten

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Einreichungen von Kunstwerken mit dem Künstlernamen in den Metadaten sind nicht zulässig, es sei denn, die Darstellung erfolgt in der Ansel Adams Wilderness (Inyo National Forest).

Spezielle Erlaubnis von IBAMA erforderlich.

Apple-Logos, -Symbole und -Produktdesigns sind geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Apple-Logos, -Symbole und -Produktdesigns sind geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Markenrechtlich geschützte Designs. Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Auswertung erfolgt von Fall zu Fall. 

Markenrechtlich geschützte Designs. Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Wird von Fall zu Fall bewertet. 

Brüssel, Belgien: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Die Fahne der australischen Aborigines ist urheberrechtlich geschützt und darf nur gemäß den Bestimmungen des Copyright Act 1968 oder mit Genehmigung von Harold Thomas vervielfältigt werden. 

Fabrikmarke/Modell und andere Identifizierungszeichen müssen entfernt werden. Einige Autos verfügen über geschützte Markendesigns und sind nicht für die gewerbliche Nutzung geeignet. Isolierte Produkte wie Fotos eines nach 2009 hergestellten Autos oder Fahrzeugs, von Luxusautos und exotischen Autos oder kopierte 3D-Renderings sind nicht zulässig. Auswertung erfolgt von Fall zu Fall. Recherchiere, bevor du Fahrzeuginhalte einreichst.

Asciano, Siena, Italien: Kleines Hotel in der Toskana. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Manama, Capital Governorate, Bahrain: Twin Tower-Gebäudekomplex. Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Von Fall zu Fall bewertet.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Markenzeichen und Patente von Mattel. Markenzeichen und Patente von Mattel. Einreichungen, die ein Barbie-Produkt oder einen Barbie-Film darstellen oder eine wesentliche Ähnlichkeit mit Produkten der Barbie-Franchise aufweisen, sind verboten. Wird von Fall zu Fall bewertet.

Washington D.C., USA: Innenaufnahmen erfordern eine Fotografiererlaubnis.

Paris, Île-de-France, Frankreich: Die Basilika Sacré-Cœur befindet sich oben auf dem Hügel von Montmartre und somit auf dem höchsten Punkt der Stadt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Jegliche Darstellungen eines fledermausähnlichen Fahrzeugs oder im Wesentlichen ähnliche Darstellungen von jeder Version von Batman-Franchise-Artikeln sind unzulässig.

Bayern, Deutschland: Über 50 Immobilien, die ohne Genehmigung der Bayerischen Parkverwaltung nicht für die Lizenzierung zur gewerblichen Nutzung geeignet sind. Recherchiere, bevor du Inhalte einreichst. 

San Francisco, Kalifornien, USA: Kommerzielle Nutzungen sind ohne Erlaubnis verboten.

Darstellungen der Worte „BeastMode“ oder „Beast Mode“ sind für die kommerzielle Verwendung nicht geeignet.

Peking, China: Darstellungen des Stadions der Olympischen Sommerspiele 2008 mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten.

Louisville, Kentucky, USA: Dampfschiff. Privates Grundstück. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Berlin, Deutschland Innenaufnahmen des Berliner Doms sind ohne Genehmigung für gewerbliche und redaktionelle Sammlungen nicht geeignet. 

Beverly Hills, Kalifornien, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Asheville, North Carolina, USA: Kostenpflichtiger Eintritt. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Oxfordshire, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Blue Angels-Aufführungen und Airshow Aufführungen im Allgemeinen sind urheberrechtlich geschützt und bedürfen der Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung.

Boston, Massachusetts, USA: Gewerbliche Fotoaufnahmen ohne Erlaubnis und Fotografiererlaubnis sind nicht erlaubt.

Chicago, Illinois, USA: Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Wird von Fall zu Fall bewertet.

Kanadische Tankstellenkette. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

France National Domaine-Eigentum. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Das Design des Gallet F1-XF und anderer von europäischen Feuerwehren verwendeter Helme ist markenrechtlich geschützt Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Dieses Überschallflugzeug wurde 2003 ausgemustert, ist aber immer noch das Erbe des Herstellers und hat entsprechende Markenzeichen. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Innenaufnahmen erfordern eine vorherige Genehmigung und Fotografiererlaubnis. Dazu gehören Buckingham Palace, Windsor Castle, Holyrood Palace, Kensington Palace und Clarence House

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Fotografien ist eine Sonderlizenz erforderlich.

Tsim Sha Tsui, Hongkong: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

London, England, Vereinigtes Königreich: Innenaufnahmen erfordern eine vorherige Genehmigung und Fotografiererlaubnis.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Das als „Haymarket-Karos“ oder „klassische Burberry-Karos“ bekannte schwarz-beige-rote Muster ist ein eingetragenes Markenzeichen. Wird von Fall zu Fall bewertet.

Münstermaifeld, Rheinland-Pfalz, Deutschland: Schloss Eltz ist Privatbesitz und liegt in einem ebenso privaten Naturschutzgebiet des Eltzwaldes. Darstellungen des Schlosses sind verboten.

Deutschland: Privateigentum, für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Dubai, Vereinigte Arabische Emirate: Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Szene werden von Fall zu Fall bewertet.

Dubai, Vereinigte Arabische Emirate: Der höchste Wolkenkratzer der Welt seit 2010. Innenaufnahmen erfordern eine Fotografiererlaubnis. Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Stadtansichtsszene werden von Fall zu Fall bewertet.

Black Rock, Nevada, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Australien: Petroglyphen aus Murujuga (Burrup-Halbinsel) oder Dampier Rock Art Complex. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Tampa, Florida, USA: Kostenpflichtiger Eintritt. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Williamsburg, Virginia, USA: Kostenpflichtiger Eintritt. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Fotografien ist eine Sonderlizenz erforderlich.

Uji, Kyoto, Japan: Auf dem Gelände japanischer Kulturdenkmäler sind keine gewerblichen Fotoaufnahmen erlaubt. Für die redaktionelle Verwendung ist eine besondere Genehmigung erforderlich.

Amarillo, Texas, USA: Cadillac Ranch ist eine öffentliche Kunstinstallation und Skulptur. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Guangzhou, Guangdong, China: Von 2009 bis 2011 höchster Turm der Welt. Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Stadtansichtsszene werden von Fall zu Fall bewertet.

Markenrechtlich geschützte Designs. Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Wird von Fall zu Fall bewertet.

Barcelona, Katalonien, Spanien: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Barcelona, Katalonien, Spanien: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Plougrescant, Brittany, Frankreich: Das kleine Haus zwischen den Felsen ist Privateigentum und unterliegt somit französischem Datenschutzrecht. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Walbrzych, Schlesien, Polen: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Brasilia, Brasilien: Entworfen vom brasilianischen Architekten Oscar Niemeyer. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Bahia, Brasilien: Spezielle Genehmigung von IBAMA erforderlich. 

New York, New York, USA: Das Hotel liegt im Bowling Green Park in der Nähe der Wall Street. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Veytaux, Waadt, Schweiz: Jede grafische oder bildliche Darstellung der Burg aus zwei unterschiedlichen Markenwinkeln ist verboten.

Vauvenargues, Frankreich: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Frankreich: Privateigentum. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Derbyshire, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Chemex-Produkte als Haupt-/alleiniges Motiv sind verboten und werden von Fall zu Fall bewertet.

Chicago, Illinois, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Chicago, Illinois, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Chicago, Illinois, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Mongo, Ticino, Schweiz: Bergkirche St. Johannes des Täufers Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Rio, Rio de Janeiro, Brasilien: Art-Deco-Statue von Jesus Christus in Rio de Janeiro, Brasilien, geschaffen von dem französischen Bildhauer Paul Landowski. Darstellungen dieses Ortes mit Haupt-/alleinigem Fokus sind untersagt. Umfassendere Aufnahmen werden von Fall zu Fall bewertet.

Schuhe mit rot lackierten Sohlen („sammy red-bottoms“) sind das exklusive Markenzeichen von Christian Louboutin. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

New York, New York, USA: Assoziierte Marken. Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Stadtansichtsszene werden von Fall zu Fall bewertet.

Motobu, Okinawa, Japan: Kostenpflichtiger Eintritt. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Orlando, Florida, USA: Historischer Bahnhof in Orlando, Florida. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Valencia, Spanien: Umfasst unter anderem L'Hemisfèric und El Palau de les Arts Reina Sofia.

Paris, Frankreich: Umfasst unter anderem La Géode. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

London, England, Vereinigtes Königreich: Innenaufnahmen erfordern eine vorherige Genehmigung und Fotografiererlaubnis.

Chinon, Frankreich: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Chicago, Illinois, USA: Auch bekannt als "The Bean" des Künstlers Anish Kapoor. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Toronto, Ontario, Kanada: Von 1975 bis 2007 höchster Turm der Welt. Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Szene werden von Fall zu Fall bewertet.

Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland: Inhalte, die auf dem Gelände des Kölner Doms (z. B. Dach, Ausgrabung, Schatzkammer) und von urheberrechtlich geschützten Werken im Inneren (z. B. dem Richter-Fenster) aufgenommen wurden, erfordern eine besondere Fotografiererlaubnis.

Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland: Das von Gerhard Richter entworfene Fenster im Kölner Dom ist nicht für kommerzielle oder redaktionelle Sammlungen geeignet.

Williamsburg, Virginia, USA: Der Standort und die Darsteller in nachgestellten Szenen sind alle geschützt, auch wenn die Darsteller nicht einzeln zu erkennen sind

Rom, Italien: Innenbereiche des Kolosseums sind ohne Erlaubnis verboten.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Malstiftdesigns von Crayola, einschließlich Malstiftserpentine und Winkelschachtel, sind Markenzeichen. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig.

Black Hills, South Dakota, USA: Urheberrechtlich geschützt und auf Privateigentum befindlich. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Inhalte, die das Wort „CrossFit“ darstellen, sind nicht für kommerzielle Sammlungen geeignet.

Chicago, Illinois, USA: Kunstwerk von Jaume Plensa im Millennium Park, Chicago, Illinois. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig,. 

Das Bitcoin-Symbol ist zulässig. Für andere Kryptowährungen gelten Urheberrecht oder Markenrechte, sodass sie nicht für die Lizenzierung zur kommerziellen Nutzung geeignet sind.

Die Crystal Head Vodka-Flasche ist ein markenrechtlich geschütztes Design. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Madrid, Spanien: Darstellungen der spanischen Armee-Insignien sind verboten.

Tarragona, Spain: Umfasst auch die Cueva Meravelles („Wunderhöhle“) und Cueva del Dos Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

San Francisco, Kalifornien, USA: Eine Skulptur im Rincon Park (The Embarcadero). Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Papiergeld darf nicht als Ganzes reproduziert werden, aber Teilddarstellungen (< 75 %) können in manchen Ländern zulässig sein. Zahlungsmittel mit dem Bild von Königin Elizabeth II sind nicht zulässig.

Keine Einreichung von Grafiken mit dem Künstlernamen in den Metadaten zulässig.

Dallas, Texas, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Hannover, Kalifornien, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Memphis, Tennessee, USA: Sternwheel-Dampfer. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig.

Detmold, Deutschland: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Global: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Marken und Persönlichkeitsrechte. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Bilder von LEGO-Figuren (inklusive Duplo) oder -Bausätzen sind für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. Bausteine ohne sichtbare Markenbezeichnung sind zulässig.

Der kupferfarbene Kopf von Duracell-Batterien ist ein markenrechtlich geschütztes Design. 

Eltville am Rhein, Deutschland: Große romanische und gotische ehemalige Abtei. Weinbau und Veranstaltungsbereiche. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Nikko, Tochigi, Japan: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Paris, Île-de-France, Frankreich: Bilder, die die Beleuchtung und Lichtinstallation darstellen, sind per Urheberrecht geschützt. Nur Fotos, die tagsüber ohne Beleuchtung aufgenommen wurden, sind für die gewerbliche Nutzung zulässig. Wird von Fall zu Fall bewertet.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Name, Bilder oder Abbilder von Elvis Presley sind für gewerbliche Zwecke unzulässig.

Zulässig in Verbindung mit einem Model-Vertrag und wenn eindeutig als Imitator in Titel/Schlüsselwörtern ausgewiesen.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig.Die „Emmy“-Statuette ist markenrechtlich geschützt.

New York, New York, USA: Assoziierte Marken. Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind für die gewerbliche Lizenzierung nicht zulässig. Darstellungen als Teil einer größeren Stadtszene werden von Fall zu Fall bewertet.

Marina Bay, Singapur: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Straßburg, Elsass, Frankreich: Der Europapalast in Straßburg, Frankreich ist geschützt. Alle Marken des Europarats sind geschützt.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig.

Spanien: Spanische Eisenbahn. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Festivus ist ein weltlicher Feiertag, der am 23. Dezember als Alternative zum Druck und zu Kommerzialisierung der Weihnachtszeit gefeiert wird. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig.Alle mit dem FIFA World Cup verbundenen Marken sind markenrechtlich geschützt.

„Fight Like a Girl“ ist eine eingetragene Marke und nicht für gewerbliche und redaktionelle Einreichungen geeignet.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Mit Ausnahme von Singapur sind Länderflaggen, die in einem neutralen Kontext dargestellt werden, auch für die gewerbliche Nutzung zulässig. Politisch belastete Inhalte werden von Fall zu Fall bewertet. 

Flaggen mit Wappenzeichen, Insignien oder Siegeln sind für die gewerbliche Nutzung nicht zulässig.

New York, New York, USA: Assoziierte Marken. Einige Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Stadtszene werden von Fall zu Fall bewertet.

Alle architektonischen Werke von Frank Lloyd Wright sind urheberrechtlich geschützt. Die berühmtesten Beispiele von Frank Lloyd Wrights Werken sind: Fallingwater, Guggenheim Museum, Taliesin West, Robie House. 

Seattle, Washington, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. Auch als „The Troll“ oder „Troll Under the Bridge“ bekannt. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Designs sind markenrechtlich geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Die meisten Spiele sowie Spielsteine und andere Teile sind geschützt.

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Köln, Nordrhein, Deutschland: Jede Darstellung von Gerhard Richters Buntglas im Kölner Dom ist verboten.

Los Angeles, Kalifornien, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Japan: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Markenrechtlich geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für private Golfplätze ist eine Fotografiererlaubnis erforderlich. *Kommunale Plätze in öffentlichem Besitz sollten zulässig sein, sofern die Infrastruktur nicht dargestellt wird. Recherchiere vor der Einreichung.

Produktaufnahmen sind nicht für die gewerbliche Lizenzierung geeignet. Kann mit vollständigen, genauen Untertiteln für die Illustrative Editorial-Sammlung geeignet sein

Frankreich: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Memphis, Tennessee, USA: Erfordert eine spezielle Erlaubnis der Elvis Presley Enterprises, Inc.

Bei Street Art oder Graffiti (im Hintergrund oder isoliert) muss für eine gewerbliche Nutzung eine Erlaubnis erteilt werden. Straßenszenen mit Graffiti können zulässig sein. Wird von Fall zu Fall bewertet.

New York, New York, USA: Logos und Schilder sind geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

New York, New York, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

New York, New York, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Nashville, Tennessee, USA: Privateigentum. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Fotografien ist eine Sonderlizenz erforderlich.

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Fotografien ist eine Sonderlizenz erforderlich.

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Fotografien ist eine Sonderlizenz erforderlich.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Politisch brisanter Inhalt. Durch Copyright und Marken geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Istanbul, Türkei: Privateigentum. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Hallgrimur, Reykjavik, Island: Kirche in Reykjavík, Island. Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Szene werden von Fall zu Fall bewertet.

Leeds, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

San Simeon, Kalifornien, USA: Eigentum des Staates Kalifornien; erfordert eine spezielle Fotografiererlaubnis.

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Die Designs mit der markanten Form, Folieneinwicklung und einer Flagge sind auch ohne Logos Markenzeichen der Hershey Company. Ausgepackte Bonbons sind ebenfalls markenrechtlich geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Hollywood, Kalifornien, USA: Das Zeichen und das Wort "Hollywood" in versetztem Text sind markenrechtlich geschützt und für die gewerbliche Nutzung verboten. Einreichungen werden von Fall zu Fall bewertet.

Hollywood, Kalifornien, USA: Markenrechtlich und urheberrechtlich geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Friedrichstadt, Berlin, Deutschland: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Ikaruga, Nara, Japan: Auf dem Gelände japanischer Kulturdenkmäler sind keine gewerblichen Fotoaufnahmen erlaubt. Für die redaktionelle Verwendung ist eine besondere Genehmigung erforderlich.

Wien, Österreich: Darstellungen mit Haupt-/Einzel-Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Szene werden von Fall zu Fall bewertet.

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Fotografien ist eine Sonderlizenz erforderlich.

New York, New York, USA: Markenrechtlich geschütztes Design. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Jukkasjärvi, Schweden: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig, .

Paraná, Brasilien: Spezielle Genehmigung von IBAMA erforderlich.

Krasnodar, Russland: Nicht zulässig für kommerzielle oder illustrative redaktionelle Lizenzierung. 

New York, New York, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig,. 

Deutschland: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Honolulu, Hawaii, USA: Der 'Iolani Palace' befindet sich auf einem Privatgrundstück. Nur Fotos, die von außerhalb des Grundstück aus aufgenommen wurden, sind zulässig.

Apple-Logos und -Produktdesigns sind geschützt. Vektoren und Illustrationen, die Apple-Designs mit Markenzeichen darstellen, sind ebenfalls verboten.

Marken- und Urheberrechte. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Ise, Mie, Japan: Auf dem Gelände japanischer Kulturdenkmäler sind keine gewerblichen Fotoaufnahmen erlaubt Für die redaktionelle Verwendung ist eine besondere Genehmigung erforderlich.

Rio de Janeiro, Brasilien: Spezielle Genehmigung von IBAMA erforderlich. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Auf dem Gelände japanischer Kulturdenkmäler sind keine gewerblichen Fotoaufnahmen erlaubt. Für die redaktionelle Verwendung ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Wird von Fall zu Fall bewertet.

Rio de Janeiro, Brasilien: Spezielle Genehmigung von IBAMA erforderlich. 

Maincy, Île-de-France, Frankreich: Der Garten von Vaux-le-Vicomte. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Chicago, Illinois, USA: Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Szene werden von Fall zu Fall bewertet.

Markenrechtlich geschütztes Farbschema. Das grün-gelbe Farbschema in Verbindung mit Landwirtschafts- und Baumaschinen stellt auch ohne Logos Markenzeichen von Deere & Company dar.

Boston, Massachussetts, USA: Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Szene werden von Fall zu Fall bewertet.

Racine, Wisconsin, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Japan: Marken. Kommerzielle Nutzungen sind ohne Erlaubnis verboten.

Urheberrecht. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

"Keep Calm and Carry On" und viele Varianten des Satzes sind für kommerzielle Sammlungen nicht zulässig. Lass vor der Einreichung die gebotene Sorgfalt walten. Einreichungen werden von Fall zu Fall bewertet.

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Fotografien ist eine Sonderlizenz erforderlich.

London, England, Vereinigtes Königreich: Innenaufnahmen erfordern eine vorherige Genehmigung und Fotografiererlaubnis.

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Die Designs von Flasche und Deckel der Sojasauce von Kikkoman sind Markenzeichen der Kikkoman Corporation. Einreichungen ohne Logos sind ebenfalls untersagt.

Kita, Kyoto, Japan: Auch bekannt als „Tempel des Goldenen Pavillon“ und „Rokuon-ji“. Auf dem Gelände japanischer Kulturdenkmäler sind keine gewerblichen Fotoaufnahmen erlaubt. Für die redaktionelle Verwendung ist eine besondere Genehmigung erforderlich.

Kobe, Hyogo, Japan: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Köln, Deutschland: Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Szene werden von Fall zu Fall bewertet.

Japan: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Paris, Île-de-France, Frankreich: Ein kugelförmiger, verspiegelter Edelstahlbau bei der Cité des Sciences et de l'Industrie (Stadt der Wissenschaften und der Industrie). Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig.

Puteauz, île-de-France, Frankreich: Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Szene werden von Fall zu Fall bewertet.

Los Angeles, Kalifornien, USA: Marken. Kommerzielle Nutzungen sind ohne Erlaubnis verboten.

Spanien: Urheberrecht und Privateigentum. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Las Vegas, Nevada, USA: Die Rechte für alle Hotels und Innenräume in Las Vegas sind geregelt. Stadtansichten des Las Vegas Strip sind unzulässig. Wird von Fall zu Fall bewertet.

Frankreich: Architektur und Produktdesigns von Le Corbusier sind urheberrechtlich geschützt.

Bilder von LEGO- und Duplo-Figuren oder Bausätzen sind für gewerbliche Zwecke unzulässig. Basisbausteine ohne sichtbare Marken sind zulässig, wenn sie kein isoliertes Produktbild enthalten. Wird von Fall zu Fall bewertet.

New York, New York, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Washington D.C.: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Kopenhagen, Dänemark: Bronzestatue von Edvard Eriksen. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Das Design des Baums ist von der Car-Freshener Corporation markenrechtlich geschützt, auch ohne Logos.

Coventry, England, Vereinigtes Königreich: Im Gegensatz zu gelben Taxis sind die „Black Cabs“ oder „Hackney Cabs“ marken- und urheberrechtlich geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

London, England, Vereinigtes Königreich: Auch "Millennium Wheel" genannt. Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus oder die Pods sind untersagt. Darstellungen als Teil einer größeren Stadtszene werden von Fall zu Fall bewertet.

London, England, Vereinigtes Königreich: Gewerbliche Fotoaufnahmen ohne Erlaubnis und Fotografiererlaubnis sind nicht erlaubt.

London, England, Vereinigtes Königreich: Markenrechtlich geschützte Designs. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Pebble Beach, Kalifornien, USA: Die Lone Cypress ist markenrechtlich geschützt und Einreichungen sind untersagt.

Newark, Ohio, USA: Das Design des Korbbaus ist markenrechtlich geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Kennett Square, Pennsylvania, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

France National Domaine-Eigentum. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Das „LV“-Monogramm und das Karomuster sind markenrechtlich geschützt. Abgeleitete Werke sind verboten.

Paris, Île-de-France, Frankreich: Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Wird von Fall zu Fall bewertet. 

Chicago, Illinois, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

New York, New York, USA: Darstellungen mit Haupt-/alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Szene werden von Fall zu Fall bewertet.

Brüssel, Belgien: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Düsseldorf, Deutschland: Ehemals das Vodafone-Hochhaus. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Alle aktuellen Karten, Globen und Atlanten sind urheberrechtlich geschützt. *Es sollten keine Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sein. Zufällige Einbeziehung wird von Fall zu Fall bewertet. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Arlington, Virginia, USA: Marken des U.S. Marine Corps. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Washington D.C., USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Boston, Massachusetts, USA: Marken. Kommerzielle Nutzungen sind ohne Erlaubnis verboten.

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Singapur: Ist zwar ein öffentlicher Park, dennoch ein eingetragenes Markenzeichen der Tourismusbehörde Singapur Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Bilbao, Biskaya, Spanien: Marken. Kommerzielle Nutzungen sind ohne Erlaubnis verboten. 

Miami, Florida, USA: Marken. Kommerzielle Nutzungen sind ohne Erlaubnis verboten. 

Staatliche Embleme sind geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Millau-Creissels, Midi-Pyrénées, Frankreich: Seit 2004 höchste Brücke der Welt. Brücken-Designs unterliegen in Frankreich dem Urheberrecht. für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Chicago, Illinois, USA: Lage verschiedener namhafter Kunstwerke wie: 'Cloud Gate' (auch bekannt als „The Bean“), Crown Fountain, Jay Pritzker Pavilion und BP Bridge. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Videospiel mit gepixelten Blockmaterialien, um eine dreidimensionale Welt mit unendlichem Terrain zu schaffen.  *IEC-Einreichungen müssen einen zusätzlichen Kontext aufweisen (z. B.: keine isolierten Screenshots) und werden von Fall zu Fall bewertet.

Minneapolis, Minnesota, USA: Skulpturengarten im Freien. Die bemerkenswertesten Arbeiten sind Spoonbridge und Cherry von Claes Oldenburg und Coosje van Bruggen. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Saint Paul, Minnesota, USA: Gewerbliche Fotoaufnahmen ohne Erlaubnis und Fotografiererlaubnis sind nicht erlaubt.

Hatsukaichji, Hiroshima, Japan: Auf dem Gelände japanischer Kulturdenkmäler sind keine gewerblichen Fotoaufnahmen erlaubt. Für die redaktionelle Verwendung ist eine besondere Genehmigung erforderlich.

Monopoly-Figuren und -Designs sind Eigentum von Hasbro. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Monterey, Kalifornien, USA: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Fort Worth, Texas, USA: Einkaufszentrum, Privatgrundstück. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Charlottesville, Virginia, USA: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Das Monticello Estate ist Privateigentum. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Paris, Île-de-France, Frankreich: Das Moulin-Rouge-Cabaret ist markenrechtlich geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Marken. Inhalte, die das Wort „CrossFit“ darstellen, sind nicht für kommerzielle Sammlungen geeignet. 

Bilbao, Biskaya, Spanien: Design von Frank Gehry. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Oudewater, Netherlands, USA: Gewerbliche Fotoaufnahmen ohne Erlaubnis und Fotografiererlaubnis sind nicht erlaubt.

An Orten wie etwa Museen, wo Eintritt verlangt wird, gelten individuelle Richtlinien zum Verbot gewerblicher Fotoaufnahmen.

Mystic, Connecticut, USA: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Mystic, Connecticut, USA: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Nagoya, Aichi, Japan: Auf dem Gelände japanischer Kulturdenkmäler sind keine gewerblichen Fotoaufnahmen erlaubt. Für die redaktionelle Verwendung ist eine besondere Genehmigung erforderlich.

NASA und zugehörige Logos, Symbole sowie Fotos von NASA-Astronauten sind zur gewerblichen Nutzung nicht zulässig. Recherchiere, bevor du NASA-bezogene Inhalte einreichst.

New Orleans, Louisiana, USA: Dampfboot, Privatgrundstück. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Peking, Xicheng, China: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Offizielles chinesisches Regierungssymbol ist zur gewerblichen Nutzung verboten.

Paris, île-de-France, Frankreich: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für Nationalparks in Brasilien ist eine spezielle Erlaubnis von IBAMA erforderlich. Für einige Parks in Rio de Janeiro ist zudem eine Genehmigung von INEA erforderlich.

Prag, Tschechische Republik: Design von Frank Gehry, auch bekannt als "The Dancing House". Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Las Vegas, Nevada, USA: Fotos von Neon Museum, Urban Gallery und Neon Boneyard sind für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Wilmington, Delaware, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. Auf offiziellen Merchandise-Artikeln zulässig für die Illustrative Editorial-Sammlung.

Newark, New Jersey, USA: Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

New York, New York, USA: Beschilderung, Karten, Logos, Wegweiser (Zahlen, Kreise und Farben). Zusätzlich sind verschiedene Architektur- und Kunstwerke geschützt. Vor dem Einreichen von Inhalten siehe MTA-Fotorichtlinien. 

New York, New York, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

New York, New York, USA: Die Form des dreieckigen Giebels an der Vorderseite des Gebäudes von außen ist markenrechtlich geschützt. Indirekte Fotos von der Seite sind für gewerbliche Zwecke möglicherweise zulässig, wenn Namen und Marken entfernt wurden. Wird von Fall zu Fall bewertet.

Newport, Rhode Island, USA: Im Besitz der Preservation Society of Newport County. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Niterói, Rio de Janeiro, Brasilien: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

New York, New York, USA: Darstellungen der Non-Violence-Skulptur (Knotted Gun-Skulptur) in New York City, NY von Carl Fredrik Reuterswärd oder die 30 weltweit gefundenen Replika sind nicht für gewerbliche Zwecke geeignet. 

Paris, île-de-France, Frankreich: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Deutschland: Erlaubnis erforderlich. 

Vacherie, Louisiana, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Berlin, Deutschland: Innenbereiche des Olympiastadions sind in kommerziellen und redaktionellen Sammlungen verboten.

Die olympischen Ringe, Logos, die olympische Fackel, Maskottchen und andere Marken sind markenrechtlich geschützt Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Tulsa, Oklahoma, USA: Private Universität. Design von Architekt Frank Wallace. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Brasilien: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. Pac-Man ist eine Videospielfigur mit Kultstatus; die Figur selbst sowie die Geister und die Labyrinthdesigns sind durch mehrere Marken- und Urheberrechte geschützt.

San Francisco, Kalifornien, USA: Regionale Börse. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

San Francisco, Kalifornien, USA: Viktorianische Reihenhäuser im Viertel Alamo Square. Außenaufnahmen sind für gewerbliche Lizenzierung zulässig. 

Straßburg, Elsass, Frankreich: Sitz des Europarates. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Edinburgh, Schottland, Vereinigtes Königreich: Innenaufnahmen erfordern eine vorherige Genehmigung und Fotografiererlaubnis.

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Paris, Île de France: Flughafen Paris Charles de Gaulle. Gewerbliche Fotoaufnahmen ohne Erlaubnis und Fotografiererlaubnis sind nicht erlaubt.

Paris, Frankreich: Markenrechtlich geschütztes Design. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Barcelona, Katalonien, Spanien. Ja, für gewerbliche Lizenzierung zulässig. 

Pennsylvania, USA: Marken. Kommerzielle Nutzungen sind ohne Erlaubnis verboten. 

Rio de Janeiro, Brasilien: Spezielle Genehmigung von IBAMA erforderlich. 

Marshmallow-Candy-Designs von Just Born sind geschützte Designs.

Gwynedd, Nordwales, Vereinigtes Königreich: Außenaufnahmen sind für gewebliche Lizenzierung zulässig. 

Moskau, Russland: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Sankt Petersburg, Russland: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Kuala Lumpur, Malaysia: Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Szene werden von Fall zu Fall bewertet.

Philadelphia, Pennsylvania, USA: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Seattle, Washington, USA: Die Zeichen „Public Market“, „Public Market Center“, die Uhr sowie weitere Elemente sind markenrechtlich geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Figuren und Playsets sind für gewerbliche Lizenzierung nicht zulässig. 

Ronda, Spain: Älteste Stierkampfarena in Spanien Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Insignien, Abzeichen, Wappen, Logos usw. von Regierungseinrichtungen oder Einrichtungen des öffentlichen Diensts sind geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Le Havre-Honfleur, Normandie, Frankreich: Nach französischem Recht urheberrechtlich geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

New Jersey, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Urheberrecht. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Princeton, New Jersey, USA: Um auf dem Gelände gewerblich genutzte Fotos aufzunehmen, muss im Voraus eine spezielle Genehmigung eingeholt werden.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für Film- oder Fotoaufnahmen in öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Fotografiererlaubnis erforderlich. Zeichen, Karten und Logos öffentlicher Verkehrsbetriebe sind durch verschiedene Marken- und Urheberrechte geschützt.

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Xi'an, Shaanxi, China: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Vereinigtes Königreich: Grafische oder bildliche Darstellungen von Königin Elizabeth II sind verboten, einschließlich Münzen und Bargeld.

Sintra, Portugal: "The Fifthe Estate" auf Portugiesisch. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Alle Zitate, die vor 1923 liegen, sind gemeinfrei und dürfen auch für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Ansonsten sind Zitate bis 70 Jahre nach dem Tod der Autorin/des Autors urheberrechtlich geschützt. Die redaktionelle Verwendung erfordert die Nennung der Autorin/des Autors. 

New York, New York, USA: Marken und Privateigentum. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Paris, Frankreich: Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Symbole eines roten Kreuzes auf weißem Hintergrund sind international geschützt und als Hauptmotiv in Inhalten unzulässig.

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Fotografien ist eine Sonderlizenz erforderlich.

Berlin, Deutschland: Einzelne Bilder der Kuppel und Bilder aus dem Inneren der Kuppel sind verboten. Wird von Fall zu Fall bewertet.

Madrid, Spanien: Marken. Spanische Nationalbahn. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Fotografien ist eine Sonderlizenz erforderlich. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Chicago, Illinois, USA: Design von Frank Lloyd Wright. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Cleveland, Ohio, USA: Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Wird von Fall zu Fall bewertet. 

Michamwi Pingwe, Insel Sansibar, Tansania: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

New York, New York, USA: Alle Gebäude, Skulpturen und Aussichten (vom obersten Aussichtspunkt, „Top of the Rock“) sind durch mehrere Markenzeichen und Lizenzen geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Cocoa Beach, Florida, USA: Das Gebäude ist markenrechtlich geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig, 

Roslin, Schottland, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

USA: *Einige Darstellungen im Stil der Highway-Schilder der Route 66 eignen sich nicht für kommerzielle oder redaktionelle Zwecke. Einreichungen werden von Fall zu Fall bewertet.

Die Uniformen der Mounties, „RCMP“ und Symbole sind markenrechtlich geschützt. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Fotografien ist eine Sonderlizenz erforderlich. 

Die Marken beinhalten Design, Farbe und Form, auch ohne Logo.  Wird von Fall zu Fall bewertet.

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Österreich: Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Barcelona, Katalonien, Spanien: Außenaufnahmen zulässig, Innenaufnahmen für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

San Diego, Kalifornien, USA: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

San Francisco, Kalifornien, USA: Marken. Kommerzielle Nutzungen sind ohne Erlaubnis verboten. 

Chiusdino, Toskana, Italien: Unterliegt den Gesetzen zum italienischen Kulturerbe. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Potsdam, Deutschland: Außenbereiche sind jetzt in der kommerziellen Sammlung zulässig.

Santa Barbara, Kalifornien, USA: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Charlottenburg, Berlin, Deutschland: Schloss Charlottenburg wurde nach seiner Beschädigung im zweiten Weltkrieg 1957 rekonstruiert Außenbereiche sind jetzt in der kommerziellen Sammlung zulässig.

Wien, Österreich: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Chicago, Illinois, USA: Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Szene werden von Fall zu Fall bewertet. 

Straßburg, Frankreich: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

USA: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Sedlec, Tschechische Republik: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

USA: Marken von U.S. Marine Corps/U.S. Navy. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Rio de Janeiro, Brasilien: Spezielle Genehmigung von IBAMA erforderlich. 

Lujiazui, Pudong, China: Größtes Gebäude in China seit 2013. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

London, England, Vereinigtes Königreich: Seit 2013 höchster Wolkenkratzer in der EU. Für Fotos von 'The View'-Aussichtsplattform ist eine Genehmigung erforderlich.

Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Nara, Japan: Auf dem Gelände japanischer Kulturdenkmäler sind keine gewerblichen Fotoaufnahmen erlaubt Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Melbourne, Victoria, Australien: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Vatikanstadt, Vatikan: Fotografieren ist verboten. 

Isolierte oder Hauptfokustdarstellungen werden von Fall zu Fall bewertet.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. Ein gelbes Smiley-Gesicht mit ovalen Augen und Stiche am Ende des Lächelns ist ein Markenzeichen. 

Das SMPTE-Farbtestbild unterliegt dem Copyright und darf nur mit Erlaubnis verwendet werden.

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

New York, New York, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Berlin, Deutschland: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Philadelphia, Pennsylvania, USA: Marken. Kommerzielle Nutzungen sind ohne Erlaubnis verboten.

Seattle, Washington, USA: Isolierte grafische oder bildliche Darstellungen sind verboten. Stadtansichten werden von Fall zu Fall bewertet. 

Portsmouth, England, Vereinigtes Königreich: Isolierte grafische oder bildliche Darstellungen sind verboten. 

Rozel Point, Utah, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. Erdkunstwerk von Robert Smithson am Great Salt Lake, UT.

Peoria, Illinois, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Minneapolis, Minnesota, USA: Kunstwerk von Claes Oldenburg und Coosje van Bruggen im Walker Art Center. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Fotografien ist eine Sonderlizenz erforderlich.

Niedersachsen, Deutschland: Fotografien, die auf dem Kirchplatz oder in Innenräumen aufgenommen wurde, sind ohne Genehmigung nicht für gewerbliche oder redaktionelle Sammlungen geeignet.

Vatikanstadt, Vatikan: Einreichungen von Innenaufnahmen zur gewerblichen Nutzung sind verboten.

Markenrechtlich geschützte Designs, für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Minneapolis, Minnesota, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Liberty Island, New York, USA: Nur die Originalstatue ist für gewerbliche Zwecke zugelassen. Replikate sind möglicherweise urheberrechtlich geschützt.

Las Vegas, Nevada: Die „Western Lady Liberty“ ist halb so groß wie das Original, urheberrechtlich geschützt und steht beim New York-New York Hotel & Casino. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Wien, Österreich: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Stockholm, Schweden: Marken. Kommerzielle Nutzungen sind ohne Erlaubnis verboten. 

Darstellungen von 'Stopp the Steal' sind verboten. 

New Orleans, Louisiana, USA: Gewerbliche Fotoaufnahmen ohne Erlaubnis und Fotografiererlaubnis sind nicht erlaubt.

Boston, Massachusetts, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Sydney, Australien: Isolierte Bilder des Sydney Opera House sind verboten. Alle Darstellungen werden von Fall zu Fall bewertet.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Japan: Das Boot auf dem Takase Fluss. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Iowa County, Wisconsin, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Hollywood, CA, USA: Ehemals bekannt als Graumans Chinesisches Theater. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Xi'an, Shaanxi, China: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Hamburg, Deutschland: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Der türkise Farbton ist markenrechtlich geschützt, auch ohne Logos.

Rio de Janeiro, Brasilien: Spezielle Genehmigung von IBAMA erforderlich. 

Charaktere und Produkte, die mit The Adventures of Tintin in Verbindung stehen, sind nicht für gewerbliche oder redaktionelle Lizenzierung geeignet.

Japan: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Higashiyama, Kyoto, Japan: Auf dem Gelände japanischer Kulturdenkmäler sind keine gewerblichen Fotoaufnahmen erlaubt. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Chiyoda, Tokyo, Japan: Auf dem Gelände japanischer Kulturdenkmäler sind keine gewerblichen Fotoaufnahmen erlaubt. 

Sumida, Tokyo, Japan: Seit 2011 höchster Turm der Welt. Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Stadtansichten werden von Fall zu Fall bewertet.

Minato, Tokyo, Japan: Der Tokyo Tower ist durch mehrere Marken geschützt. Bilder mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Stadtansichten werden von Fall zu Fall bewertet.

Markenrechtlich geschützte Designs. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Barcelona, Katalonien, Spanien: Bilder mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Stadtansichten werden von Fall zu Fall bewertet.

Madrid, Spanien: Bilder mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Stadtansichten werden von Fall zu Fall bewertet.

Madrid, Spanien: Bilder mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Stadtansichten werden von Fall zu Fall bewertet.

Marken- und Urheberrechte. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

London, England, Vereinigtes Königreich: Die Kunstinstallation "Blood Swept Lands and Seas of Red" ist geschützt und nicht zulässig. Außenbereiche sind zulässig, wenn keine Kunstwerke dargestellt werden.

Japan: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Frankreich: Marken. Kommerzielle Nutzungen sind ohne Erlaubnis verboten.

San Francisco, Kalifornien, USA: Marken. Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Stadtansichten werden von Fall zu Fall bewertet.

Osaka, Japan: Marken. Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Stadtansichten werden von Fall zu Fall bewertet.

Orlando, Florida, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Yulara, Northern Territory, Australien: Enthält den "Ayer's Rock"-Teil von Uluru. Kata Tjuta, auch bekannt als die Olgas, sind schwieriger zu identifizieren, aber auch für kommerzielle Stockfotografie unzulässig. Eine Genehmigung gilt in der Regel für eine bestimmte Laufzeit und bestimmten Inhalt für "redaktionelle" Zwecke. Gewerbliche Fotoaufnahmen müssen im voraus vom australischen Ministerium für Umwelt und Energie genehmigt werden.

Das UN-Emblem ist markenrechtlich geschützt und die gewerbliche Lizenzierung erfordert eine Erlaubnis.

Die braune Farbe in Verbindung mit Paket- oder Päkchenauslieferung, einschließlich LKWs und Uniformen, ist markenrechtlich geschützt, auch ohne Logos.

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

USA: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Los Angeles, Kalifornien, USA: Kunstwerk in Form eines Rasters von Lampenpfosten vor dem LACMA Museum. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Frankreich: National Domaine-Grundbesitz. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig.

Markenrechtlich geschützte Designs. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Berlin, Deutschland: Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Szene werden von Fall zu Fall bewertet.

Los Angeles, Kalifornien, USA: Marken. Kommerzielle Nutzungen sind ohne Erlaubnis verboten.

New York, New York, USA: Nur als kleiner Teil einer Skyline akzeptabel, Prüfung von Fall zu Fall.

London, England, Vereinigtes Königreich: Für gewerbliche Fotografien ist eine Sonderlizenz erforderlich.

Marken. Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. 

Richmond, Virginia, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Norfolk, Virginia, USA: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Marken- und Urheberrechte. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Schwarzwald, Deutschland: Kostenpflichtiger Eintritt/Zugangsbeschränkung. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis. Auch bekannt als Schwarzwälder Freilichtmuseum.

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig.Der klassische VW Käfer oder „Käfer“ (auch Typ 1) und VW-Campingbus (auch Typ 2 T1) sind markenrechtlich geschützte Designs, auch ohne sichtbare Logos.

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Los Angeles, Kalifornien, USA: Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind verboten. Darstellungen als Teil einer größeren Szene werden von Fall zu Fall bewertet. Design von Frank Gehry.

Warhammer (ehemals Warhammer Fantasy Battle oder einfach Warhammer Fantasy) ist ein Tabletop-Miniaturkriegsspiel mit einem mittelalterlichen Fantasy-Thema. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. Das Design der Grills ist markenrechtlich geschützt, auch ohne sichtbare Logos. Isolierte grafische oder bildliche Darstellungen sind verboten. Markenrechtlich geschütztes Design. Wird von Fall zu Fall bewertet.

Las Vegas, Nevada, USA: Das eigentliche Zeichen ist zulässig. Varianten können urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützt sein. 

Berlin, Mitte, Deutschland: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Portland, Oregon, USA: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Chicago, Illinois, USA: Früher auch als Sears Tower bekannt. Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind für die gewerbliche Lizenzierung nicht zulässig. 

Windsor, Berkshire, England, Vereinigtes Königreich: Für Innenaufnahmen sind eine vorherige Genehmigung und eine Fotografiererlaubnis erforderlich.

Sankt Petersburg, Russland: Stadtansichten, Ausblicke oder Bilder, bei denen das Museum nicht im Hauptfokus steht, können zulässig sein, Innenräume nicht.

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Moskau, Russland: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Melbourne, Australien: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Atlanta, Georgia, USA: Kostenpflichtiger Eintritt/eingeschränkter Zugang. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

New York, New York, USA: Nur private Fotos am Memorial. Umfassendere Skyline-Darstellungen können für die gewerbliche Lizenzierung zulässig sein. Wird von Fall zu Fall bewertet.

New York, New York, USA: Isolierte Darstellungen sind verboten, Skyline-Darstellungen sind zulässig.

Chicago, Illinois, USA: Marken. Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus sind für die gewerbliche Lizenzierung nicht zulässig. 

Essen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland: Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. Der ehemalige Kohlebergwerk-Industriekomplex ist mit Marken verbunden. 

Markenrechtlich geschützte Designs, sowohl offen als auch geschlossen. Darstellungen mit Haupt- bzw. alleinigem Fokus werden von Fall zu Fall bewertet.

Atlanta, Georgia, USA: Kostenpflichtiger Eintritt/eingeschränkter Zugang. Keine gewerblichen Fotoaufnahmen ohne Fotografiererlaubnis.

Marken. Für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

Das Übungs-Fitnessprogramm ist für gewerbliche Lizenzierung unzulässig. 

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