Für Unternehmen und Teams.
Hinweis: Berechtigte gemeinnützige Organisationen können ihre Einkäufe über die Preisliste für das Bildungswesen über VIP Marketplace tätigen. Informationen zur Berechtigung für gemeinnützige Organisationen findest du in den Richtlinien für gemeinnützige Organisationen auf Adobe.com.
Personengebundenen Lizenzen für Bildungseinrichtungen
Institutionen (z. B. Schulen, Bezirke, juristische Einheiten) können personengebundene Lizenzen für Einzelanwender erwerben, die auf bestimmten Computern verwendet werden sollen, die Eigentum einer Institution sind oder von dieser geleast wurden. Personengebundene Lizenzen eignen sich ideal für Umgebungen mit Privatgeräten (BYOD). Registrierte Schüler erhalten Zugriff auf den vollen Leistungsumfang von Adobe Creative Cloud, einschließlich integrierter Programme und Online-Speicher-Services. Institutionen müssen BYOD für Schüler genehmigen.
Mit personengebundenen Lizenzen können Lehrkräfte und Mitarbeiter Adobe-Software auch für die Arbeit zu Hause verwenden. In diesem Fall behält sich die Institution die Nutzungsrechte an den Lizenzen vor und sie muss den Lizenzzugriff von inaktiven Lehrkräften und Mitarbeitern widerrufen. Für personengebundene Schullizenzen muss die Schule oder der Bezirk die Lizenzen mithilfe einer Enterprise ID oder Federated ID und eines Kennworts bereitstellen, die von der Schule bzw. dem Bezirk bereitgestellt werden. Personengebundene Lizenzen sind über die Schullizenz und die Bezirkslizenz erhältlich.
Weitere Infos findest du unter Personengebundene Lizenzen.
Lizenzen für gemeinsam genutzte Geräte
Institutionen können Lizenzen für gemeinsam genutzte Geräte erwerben, um Schülern und Lehrkräften die Möglichkeit zu geben, auf Adobe-Produkte in gemeinsam genutzten Umgebungen wie Laboren, Bibliotheken und Unterrichtsräumen zuzugreifen. Mit diesen Lizenzen können berechtigte Benutzer auf den Computern mit einer Lizenz für gemeinsam genutzte Geräte auf die neuesten Versionen von Creative Cloud-Programmen und -Services zugreifen. Außerdem können sich Benutzer mit persönlichen kostenpflichtigen Abonnements bei Computern anmelden, die mit Lizenzen für gemeinsam genutzte Geräte autorisiert sind, um auf ihre Profile sowie auf ihre gespeicherten Arbeiten zuzugreifen.
Um Lizenzen für gemeinsam genutzte Geräte zu verwenden, können sich Schüler, Studierende und Lehrkräfte an Schulen in gemeinsam genutzten Umgebungen einfach mit einer Enterprise ID oder Federated ID und einem Kennwort anmelden, die von der Schule oder dem Bezirk bereitgestellt werden. Schulen bzw. Bezirke müssen Zugriffs-IDs unter Verwendung einer Enterprise ID oder Federated ID bereitstellen. Weitere Infos zu den Identitätstypen findest du in der Übersicht über die Identitätsfunktionen. Lizenzen für gemeinsam genutzte Geräte sind über die Schullizenz und die Bezirkslizenz erhältlich.
Kaufoptionen zur optimalen Nutzung Ihres Budgets
Adobe bietet Lizenzen für Creative Cloud für Bildungseinrichtungen über zwei Optionen für Grund- und weiterführende Schulen an: die Schullizenz und die Bezirkslizenz. Beide Angebote stehen nur berechtigten Grund- und weiterführenden Schulen sowie Schulbezirken zur Verfügung. Weitere Infos findest du unter Voraussetzungen für Grund- und weiterführende Schulen. Wende dich bezüglich der Einzelheiten zu Angebot und Kauf an einen von Adobe autorisierten Fachhändler für das Bildungswesen.
Schullizenz
Die Schullizenz ist für berechtigte staatliche und private Grund- und weiterführende Schulen sowie Bezirksbehörden mit gleicher Anschrift erhältlich. Voraussetzung für eine Schullizenz ist der Kauf von mindestens 100 Lizenzen für gemeinsam genutzte Geräte oder von 500 personengebundenen Lizenzen pro Standort.
Bezirkslizenz
Die Bezirkslizenz ist für berechtigte akkreditierte juristische Einheiten von Grund- und weiterführenden Schulen (d. h. Schulbezirke) erhältlich. Eine juristische Einheit1 kann Bezirkslizenzen für verschiedene Standorte berechtigter Grund- und weiterführender Schulen innerhalb der juristischen Einheit oder des Schulbezirks erwerben und für die Verwendung in einer Verwaltungsbehörde und/oder einem vollständig im Eigentum der juristischen Einheit stehenden Schulungszentrum zur Ausbildung aktiver Lehrkräfte und Mitarbeitenden und/oder Schülerinnen und Schülern an Grund- und weiterführenden Schulen verwenden. Voraussetzung für eine Bezirkslizenz ist der Kauf von mindestens 500 Lizenzen für gemeinsam genutzte Geräte oder 2.500 personengebundenen Lizenzen je Schulbezirk oder juristischer Einheit.
1 Juristische Einheit bezeichnet eine Organisation, die für die Beschaffung und die Auftragsverwaltung mehrerer einzelner Grund- und weiterführender Schulen, z. B. eines Bezirks, Bundesstaates oder einer staatlichen Behörde, zuständig ist. Wenn sich eine juristische Einheit für eine VIP Marketplace-Teilnahme für Bildungseinrichtungen für die Zwecke einer Bezirkslizenz anmeldet, wird Adobe diese juristische Einheit als „Bildungseinrichtung“ im Sinne der VIP Marketplace-Vereinbarung und als „Schule“ im Sinne der zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Grund- und weiterführende Schulen (sofern zutreffend) betrachten.
Hinweis: Die Mindestanforderungen an den Kauf können je nach Region variieren.
ID-Typ für Grund- und weiterführende Schulen und zusätzliche Bedingungen
Für die Nutzung von Adobe-Produkten an Grund- und weiterführenden Schulen muss jeder Benutzer über eine Federated ID oder Enterprise ID verfügen (einschließlich für die Nutzung von Lizenzen für gemeinsam genutzte Geräte) und alle in den zusätzlichen Bedingungen für Grund- und weiterführende Schulen für benannte Benutzer beschriebenen Verpflichtungen erfüllen. Für Grund- und weiterführende Schulen können Produkte und Services, die Adobe IDs verwenden, möglicherweise nicht bereitgestellt werden. Weitere Infos zu den Identitätstypen findest du in der Übersicht über die Identitätsfunktionen.