Adobe Stock-Preise und Zahlungsrichtlinien

Zuletzt aktualisiert am 2. September 2026

Erfahre mehr über Lizenzgebühren, Zahlungsvoraussetzungen, Mindestgewinnschwellenwerte und Details zur Qualifikation für das Bonusprogramm.

Diese Bedingungen gelten nur für Inhalte, die für die Free Collection nominiert und von Adobe akzeptiert wurden, wie im Nachtrag zur Free Collection definiert. Großgeschriebene Begriffe, die hier nicht definiert sind, sind in diesem Nachtrag festgelegt.

Für jedes Werk, das in der kostenlosen Sammlung enthalten ist, wird eine Vergütung gemäß der geltenden Gebührentabelle bereitgestellt.

Credits werden innerhalb von 30 Tagen nach Beginn jedes kostenlosen Zeitraums auf das zugehörige Adobe Stock Contributor Konto eingezahlt. Credit-Beträge werden basierend auf der konfigurierten Währung des Kontos umgerechnet. Erfahre mehr über Credit-Einzahlungen

Stockmedientyp

Für jedes Werk, das 2026 für einen einjährigen kostenlosen Zeitraum in die Free Collection aufgenommen wurde

Für jedes Werk, das für einen unbefristeten kostenlosen Zeitraum in die kostenlose Sammlung aufgenommen wird

Design-Vorlagen

Einmalige Zahlung von 5 Credits

Nicht zutreffend

Fotos, Vektorgrafiken und Illustrationen

Einmalige Zahlung von 4 Credits

Einmalige Zahlung von 10 Credits

Symbole

Einmalige Zahlung von 1 Credit

Einmalige Zahlung von 2 Credits

Videos

Einmalige Zahlung von 7 Credits

Einmalige Zahlung von 16 Credits

Dieser Nachtrag („Nachtrag“) zum Adobe Stock-Mitwirkendenvertrag („Mitwirkendenvertrag“) gilt für Werke, die du bei Adobe zur Aufnahme in die Free Collection einreichst. Dieser Nachtrag ersetzt frühere Nachträge zur Free Collection.

Indem du auf „Zustimmen“ klickst, erklärst du dich mit Folgendem einverstanden: 

Ablauf

1. „Free Collection“ ist eine Collection von Adobe-Stockmedien, die als „kostenlose Inhalte“ angeboten werden können, wie im Vertrag für Mitwirkende beschrieben.

2. „Kostenloser Zeitraum“ bezeichnet einen einjährigen kostenlosen Zeitraum, einen unbefristeten kostenlosen Zeitraum oder einen Verlängerungszeitraum, jeweils wie nachstehend definiert.

3. Ein „Einreichungszeitraum“ ist jeder Zeitraum, in dem Adobe dir die Möglichkeit gibt, Werke für die Aufnahme in die Free Collection zu prüfen, zu bearbeiten und einzureichen.

4. Deine Angabe, dass ein Werk „nominiert“ ist, bedeutet, dass du dieses Werk zur Aufnahme in die Free Collection gegen eine Vergütung (wie unten definiert) einreichst entweder:

a. Ein Jahr lang ab dem Datum, an dem ein eingereichtes Werk erstmals in die Free Collection aufgenommen wurde („Einjähriger kostenloser Zeitraum“).

b. Unbefristet ab dem Datum, an dem ein eingereichtes Werk erstmals in die Free Collection aufgenommen wurde („Unbefristeter kostenloser Zeitraum“).

5. Während eines Einreichungszeitraums kannst du die Werke deiner Wahl bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist, die im Adobe Stock Contributor-Portal veröffentlicht wird („Einreichungsfrist“), überprüfen und bearbeiten; danach wird deine Einreichung zur Aufnahme in die Free Collection an Adobe weitergeleitet.

6. Adobe darf von dir eingereichte Werke für eine Aufnahme in die Free Collection berücksichtigen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

Zahlung

7. Für jedes Werk, das Adobe in die Free Collection aufnimmt, zahlt Adobe dir eine Vergütung, wie im Abschnitt zur Zahlung für die Free Collection in den Preis- und Zahlungsinformationen beschrieben.

8.  Credits werden deinem entsprechenden Adobe Stock Contributor-Konto innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des jeweiligen Zeitraums für kostenlose Inhalte gutgeschrieben, wobei Credits entsprechend der mit dem Konto verknüpften Währung umgerechnet werden. Erfahre mehr über Zahlungsanforderungen für Mitwirkende

9. Zur Verdeutlichung: Jedes Werk, das nicht in die Free Collection aufgenommen oder aus dieser entfernt wird, unterliegt den geltenden Zahlungsbedingungen des Mitwirkendenvertrags.

Einjähriger kostenloser Zeitraum, unbefristeter kostenloser Zeitraum und automatische Verlängerung

10. Während des einjährigen kostenlosen Zeitraums oder des unbefristeten kostenlosen Zeitraums, je nach Anwendbarkeit, bezeichne das Werk gemäß dem Mitwirkendenvertrag als „kostenlosen Inhalt“.

11. Nach dem einjährigen kostenlosen Zeitraum darf Adobe wie hier beschrieben beliebige Werke für aufeinanderfolgende Zeiträume von einem Jahr (jeweils ein „Verlängerungszeitraum“) zum Beibehalten in der Free Collection auswählen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

12. Adobe informiert dich vorab und gibt dir die Möglichkeit, die Aufnahme von Werken in die Free Collection für den nächsten Verlängerungszeitraum abzulehnen.

13. Adobe kann dieses Benachrichtigungs- und Kündigungsverfahren per E-Mail, über das Contributor-Portal oder andere Kommunikationsmethoden seiner Wahl durchführen.

14. Während eines kostenlosen Zeitraums:

a. Du schuldest keine zusätzliche Zahlung für Werke der Free Collection über die Zahlung hinaus.

b. Ohne Einschränkung der Rechte von Adobe im Rahmen des Mitwirkendenvertrags darf Adobe Werke für die Free Collection verwenden, um Zusammenstellungen und/oder abgeleitete Inhalte zu erstellen („Zusammenstellungsinhalt“).

c.Zusammenstellungsinhalte können Benutzerinnen und Benutzer über die Anwendungen und Dienste von Adobe (einschließlich früherer, aktueller und/oder künftiger Versionen oder Releases) angeboten werden.

Entfernung von Werken

15. Während eines kostenlosen Zeitraums entfernst du keine Werke der Free Collection aus deinem Adobe Stock-Portfolio, sofern es nicht technisch oder rechtlich erforderlich ist (in diesem Fall informierst du Adobe per E-Mail an contributor-support@adobe.com über die Notwendigkeit der Entfernung).

16. Jede Lizenz für ein Werk aus der Free Collection, die Adobe-Benutzerinnen und -Benutzern oder Adobe vor dem Entfernen dieses Werks aus der Free Collection gewährt wurde, bleibt erhalten. Soweit ein Werk aus der Free Collection entfernt wird, kann Adobe weiterhin Lizenzen für ein solches Werk wie für „kostenlose Inhalte“ ausstellen, soweit dies erforderlich ist, um berechtigten Benutzererwartungen gerecht zu werden, z. B. um Benutzerinnen und Benutzern, die über eine Vergleichsversion eines solchen Werks verfügen (z. B. ein Vorschaubeispiel), zu erlauben, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Vergleichsversion angebotene Nutzungslizenz zu erhalten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Nachtrag und dem Mitwirkendenvertrag gilt dieser Nachtrag ausschließlich für (A) Werke, die zur Berücksichtigung in der kostenlosen Sammlung eingereicht wurden; (B) Werke der Free Collection während eines kostenlosen Zeitraums; und (C) Zusammenstellungsinhalte.

Wirksam seit dem 19. Mai 2025.

Zahlungen für ergänzende Werke

Dieser Abschnitt gilt für ergänzende Werke. Adobe zahlt dir den Betrag, der in deinem Contributor-Konto für ergänzende Werke angeboten wird.

Credits werden spätestens 30 Tage nach der Nutzung durch Adobe auf dein entsprechendes Adobe Stock Contributor-Konto eingezahlt, wobei Credits zu 1 USD konvertiert werden, wie in den Zahlungsanforderungen für Mitwirkende beschrieben. 

Nachtrag zu ergänzenden Werken

Dieser Nachtrag („Nachtrag“) zum Adobe Stock-Mitwirkendenvertrag („Mitwirkendenvertrag“) gilt für „ergänzende Werke“. Dabei handelt es sich um Werke, die von dir eingereicht wurden, um eine Inhalts- und/oder Diensteanforderung von Adobe zu erfüllen, und die von Adobe akzeptiert werden.

Du gibst deine Zustimmung zu Folgendem: 

  1. Adobe kann dich über eine Inhalts- und/oder Diensteanforderung in deinem Contributor-Konto, eine E-Mail oder mit einer anderen Methode mit Richtlinien für die Einreichung informieren („Anforderung ergänzender Werke“). 
  2. Während des Einreichungszeitraums, d. h. während eines beliebigen Zeitraums, in dem Adobe dir die Möglichkeit zum Einreichen von Werken bietet, kannst du Werke einreichen, die für die Anforderung ergänzender Werke berücksichtigt werden sollen.
  3. Adobe kann dein Werk jederzeit nach dem Einreichungszeitraum als ergänzendes Werk akzeptieren. Adobe ist nicht verpflichtet, eingereichte Arbeiten als ergänzende Werke zu akzeptieren.
  4. Adobe zahlt den Betrag, der in der Anforderung ergänzender Werke als vollständige und endgültige Entschädigung für die Nutzung des ergänzenden Werks angeboten wird.  
  5. Ergänzende Werke dürfen von dir nicht zurückgezogen werden, es sei denn, dies ist technisch notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben (in diesem Fall informierst du Adobe über die Notwendigkeit der Entfernung per E-Mail an contributor-support@adobe.com). 
  6. Anforderungen ergänzender Werke sind vertraulich, und ihre Details darfst du nicht an Dritte weitergeben.  
  7. Im Falle von Bedenken oder Beschwerden erklärst du dich damit einverstanden, diese gemäß den Bestimmungen zum Streitbeilegungsverfahren oder anderen geltenden Bestimmungen in den Adobe-Nutzungsbedingungen beizulegen.
  8. Im Falle eines Konflikts zwischen diesem Nachtrag und dem Mitwirkendenvertrag gilt dieser Nachtrag ausschließlich für als ergänzende Werke zu berücksichtigende eingereichte Werke. 
  9. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Nachtrag verwendet, aber nicht definiert werden, sind in der Anbietervereinbarung definiert.
  10. Wenn Adobe eine Anforderung ergänzender Werke ausgibt, die ausdrücklich die Einbeziehung identifizierten geistigen Eigentums Dritter („Autorisiertes geistiges Eigentum Dritter“) als Teil eines spezifizierten Mission-Briefings („Autorisierte Mission bezüglich geistigen Eigentums“) genehmigt, wird ungeachtet des Mitwirkendenvertrags das Verbot der Einreichung von Inhalten, die geistiges Eigentum Dritter ohne Genehmigung enthalten, ausdrücklich nur für diese autorisierte Mission bezüglich geistigen Eigentums aufgehoben. Zur Klarstellung: Jede Nutzung von autorisiertem geistigem Eigentum Dritter, die über die autorisierte Mission bezüglich geistigen Eigentums hinausgeht, ist untersagt. Alle anderen Anforderungen des Mitwirkendenvertrags gelten weiterhin für ergänzende Werke. 

Gültig ab dem 17. April 2026