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Häufige Fragen | Nutzung und Lizenzierung

Allgemeines zur Lizenzierung

Die Nutzungsbedingungen finden Sie hier.

Mit Ausnahme von Stockmedien mit dem Vermerk „Nur zur redaktionellen Nutzung“ können Sie Adobe Stock-Medien für beliebige kreative Projekte wie Print-Anzeigen, Broschüren, Präsentationen, Poster, Buchumschläge, Werbung, Websites und Geschäftsberichte verwenden. Die vollständigen Lizenzierungsbedingungen für Adobe Stock-Bilder finden Sie unter http://www.adobe.com/go/stockterms_de.

Ja. Wenn Sie ein Vorschaubild oder -video mit Wasserzeichen verwenden und das Stockmedium anschließend lizenzieren, wird das Wasserzeichen entfernt und das Stockmedium in der höchstmöglichen Auflösung bereitgestellt.

Nein. Es werden keine exklusiven Lizenzen angeboten.

Ja. Sie können Stockmedien, die nicht auf die redaktionelle Nutzung beschränkt sind, nach Bedarf bearbeiten. Beachten Sie jedoch, dass Änderungen die Rechte am geistigen Eigentum oder andere Rechte von natürlichen oder juristischen Personen nicht verletzen und den Autor oder das Motiv nicht in einem schlechten Licht oder auf eine Weise darstellen dürfen, die beleidigend oder anstößig wirken kann. Siehe http://www.adobe.com/go/stockterms_de.

Editorial-Stockmedien unterliegen bestimmten zusätzlichen Einschränkungen. Einzelheiten finden Sie unter „Gelten für Editorial-Stockmedien besondere Einschränkungen?“.

Ja. Für die meisten Fotos, Vektoren und Illustrationen von Adobe Stock können Sie eine erweiterte Lizenz erwerben. Erweiterte Lizenzen gewähren eine unbegrenzte Anzahl an Aufdrucken/Print-Auflagen und die Möglichkeit, daraus abgeleitete Produkte für den Verkauf zu erstellen, z. B. Kaffeetassen, T-Shirts usw. Erweiterte Lizenzen können erworben werden, indem Sie auf der Adobe Stock-Website auf das Bild klicken und die Registerkarte „Erweiterte Lizenz“ öffnen. Wenn Sie das Bild bereits lizenziert haben, können Sie in der Adobe Stock-Navigationsleiste auf Ihren Namen klicken, die Seite „Lizenzverlauf“ öffnen, per Bildlauf das gewünschte Bild anzeigen und dann auf Erneut lizenzieren klicken.

Nein. Sie müssen sämtliche Eigentumsrechte an einem Bild besitzen, das als  Unternehmenslogo  verwendet wird, da für Logos vorgesehen ist, dass diese registriert und geschützt werden. So wird verhindert, dass andere Unternehmen oder Organisationen das gleiche Bild verwenden. Da Adobe Stock nur das Recht zur Nutzung der Bilder gewährt und nicht die Eigentumsrechte überträgt, können diese Bilder nicht in einem oder als Unternehmenslogo verwendet werden.

Alle Stockmedien, die für die kommerzielle Nutzung vorgesehen sind und erkennbare Personen zeigen, werden mit einem unterschriebenen Model-Vertrag hochgeladen, sodass das Bild kommerziell im Rahmen der Lizenzvereinbarung genutzt werden kann. Für Editorial-Bilder gibt es keine Modelverträge, daher sind sie auch nicht für die kommerzielle Nutzung freigegeben. 

Ja, Sie können ein Stockmedium im Namen eines Kunden lizenzieren. Wenn Sie jedoch das gleiche Stockmedium für unterschiedliche Kunden verwenden möchten, muss das Stockmedium für jede Nutzung separat lizenziert werden.

Ihr Stockmedium erhält ein neues Kennzeichen (grün mit dem Label „Übertragen“), das für die anderen Mitglieder der Organisation sichtbar ist, damit sie wissen, dass sie dieses Stockmedium erneut kaufen müssen, wenn sie es verwenden möchten.

Ihr Stockmedium erhält ein neues Kennzeichen (grün mit dem Label „Übertragen“), das für die anderen Mitglieder der Organisation sichtbar ist, damit sie wissen, dass sie dieses Stockmedium erneut kaufen müssen, wenn sie es verwenden möchten.

Es muss nur dann ein Bildnachweis hinzugefügt werden, wenn das Bild in einem redaktionellen Beitrag verwendet wird. Wenn Sie Editorial-Bilder in Druck-Erzeugnissen, Websites, Blogs usw. verwenden, muss die auf der Adobe Stock-Website und im IPTC-Feld für die Quellenangabe angegebene Quellenangabe enthalten sein. Beispiel: „Agenturname/Autorenname – stock.adobe.com“.  

Editorial-Stockmedien

Die Illustrative Editorial-Sammlung konzentriert sich auf konzeptionelle Bilder, die reale Marken und Produkte verwenden, um starke Ideen zu vermitteln. Der Illustrative Editorial-Inhalt umfasst Fotos, Illustrationen und Vektorgrafiken sowie Bilder mit beliebten Verbrauchermarken. 

Illustrative Editorial-Stockmedien sind "Nur zur redaktionellen Nutzung" vorgesehen und werden als "Nur redaktionell" gekennzeichnet, wenn Sie in den Suchergebnissen mit der Maus darüber fahren. Zusätzlich sehen Sie diese Informationen unter dem Abschnitt "Einschränkung" in den Bildinformationen.

Illustrative Editorial-Stockmedien sind nur "Nur zur redaktionellen Nutzung" bestimmt. Diese Arten von Stockmedien unterliegen bestimmten zusätzlichen Beschränkungen:

  • Editorial-Stockmedien dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken, z. B. in Anzeigen, Werbung, Advertorials, Handelsartikeln usw., verwendet werden, selbst wenn Sie für diese eine Plus-Lizenz erworben haben. 

  • Editorial-Stockmedien dürfen in jedem beliebigen Kontext verwendet werden, der von tagesaktuellem oder kulturellem Interesse ist, d. h. in der Regel in Zeitungs- oder Zeitschriftenartikeln, Nachrichten-Blogs oder ähnlichen Medien zum Tagesgeschehen. 

  • Editorial-Stockmedien dürfen mit Ausnahme kleinerer Anpassungen zur Verbesserung der technischen Qualität, des Zuschneidens in geringem Umfang und des Änderns der Größe nicht bearbeitet werden. Bei diesen Änderungen müssen der redaktionelle Kontext und die Bedeutung des Originalstockmediums erhalten bleiben. 

  • Wenn Sie Editorial-Bilder in Print-Erzeugnissen, Websites, Blogs usw. verwenden, muss die auf der Adobe Stock-Website und im IPTC-Feld für die Quellenangabe angegebene Quellenangabe enthalten sein. Beispiel: „Agenturname/Autorenname – stock.adobe.com“. 

  • Wenn Sie Bilder oder Videos in Filmen, Fernsehsendungen, Podcasts usw. verwenden, müssen Sie als Bildnachweis „Bild(er) und/oder Video(s) in Lizenz von Agenturname/Autorenname – stock.adobe.com“ angeben. 

Audio-Stockmedien

Sie können Adobe Stock-Audio mit einer Standard- oder erweiterten Lizenz unter anderem für Schulungsmaterial, Online-Anzeigen, Hochzeitsfilme, kostenpflichtige Werbung und Social Media verwenden. 

Wenn Sie Adobe Stock-Audio in Filmen, Ausstrahlungen, SVOD, mobilen Apps, Spielen oder an Verkaufsstellen verwenden möchten, müssen Sie eine erweiterte Lizenz erwerben.  

Die eigenständige Verwendung von Adobe Stock-Audio ist nicht gestattet. Es muss mit visuellen Medien oder anderem Audio (z. B. in einem Podcast) synchronisiert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite mit den Lizenzbedingungen oder in den Nutzungsbedingungen.

Für Benutzer mit einem Einzel- oder Team-Abo können Adobe Stock-Audio-Tracks nur mit einer Standardlizenz heruntergeladen werden. Erweiterte Lizenzen sind für Unternehmensbenutzer verfügbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Unternehmens-Website.

Ja, Sie können ein Video mit Adobe Stock-Audio-Tracks auf YouTube veröffentlichen. Jeder lizenzierte Track verfügt über einen Lizenzvalidierungscode. Wenn Sie ein Video mit Adobe Stock-Audio-Tracks veröffentlichen, erhalten Sie möglicherweise eine YouTube-Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzungen. Sie müssen für jeden lizenzierten Track einen Adobe Stock-Lizenzcode einreichen. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie unter Lizenzcodes.

Sie können den Anweisungen in der Hilfedokumentation von Google folgen, um Einspruch gegen eine YouTube-Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzungen einzulegen. Geben Sie beim Einspruch die Lizenz-ID an, die Sie nach dem Kauf Ihres Adobe Stock-Audio-Tracks erhalten haben. Die Lizenz-ID finden Sie auf stock.adobe.com. Wählen Sie das Profilsymbol und dann „Lizenzverlauf“.

Ja. Alle Adobe Stock-Medien sind lizenzfrei und können für mehrere Projekte wiederverwendet werden. 

Während minimale Veränderungen wie Tonhöhenverschiebungen oder Zeitkomprimierungen zulässig sind, können Sie einen Audio-Track nicht ändern, um einen neuen Song, Remixe oder Mashups zu erstellen. Weitere Einzelheiten zu zulässigen Verwendungen finden Sie auf der Seite mit den Lizenzbedingungen und in den Nutzungsbedingungen.

Nein. Adobe Stock-Audio ist auf der Adobe Stock-Website und in Premiere Pro ohne hörbare Wasserzeichen als Vorschauversion verfügbar.

Nein. Sie müssen keine zusätzlichen Lizenzen von Gesellschaften für Aufführungsrechte beziehen. Adobe Stock-Audio-Tracks sind nicht bei Gesellschaften für Aufführungsrechte registriert.

Siehe auch

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