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- Rechtliche Richtlinien
- Anforderungen an Inhalte
- Inhaltsrichtlinie: Künstlernamen, echte bekannte Personen, fiktive Charaktere
- Anforderungen an Vektorgrafiken
- Einzelne Symbole und Symbolblätter
- Anforderungen an Videos
- Anforderungen für generative KI
- PNG-Dateien mit Transparenzanforderungen
- Anforderungen an illustrativen Editorial Content
- Anforderungen für Grafikanimationsvorlagen
- Anforderungen an Entwurfsvorlagen
- Premium und 3D-Sammlungen
- Richtlinien für Inhalte zu Diversität und Inklusion
- Anforderungen an Fotos und Illustrationen
- Vorbereiten und Hochladen von Inhalten
- Effektives Beschreiben des Inhalts
- Überprüfungsprozess
- Auszahlung und Steuern
Erfahre, was es mit illustrativen Editorial-Inhalten auf sich hat, wer sie einreichen kann und welche technischen Voraussetzungen und Verfahren dafür gelten.
Was ist illustrativer Editorial Content?
Bei Adobe Stock definieren wir illustrativen Editorial Content als konzeptionelles Bildmaterial, das die Artikel zu aktuellen Ereignissen und berichtenswerten Themen illustrieren soll. Diese Art von Inhalten enthält oft Bilder von echten Marken und Produkten, z. B. Schilder an Gebäuden, Getränkedosen, Computern und Autos, um eine Story zu vermitteln.Illustrativer Editorial Content wird Adobe Stock-Kunden nur zur redaktionellen Verwendung zur Verfügung gestellt.
Illustrativer Editorial Content ist nicht dasselbe wie redaktionelle Inhalte, welche Ereignisse oder Vorfälle dokumentieren, die zum aktuellen Zeitpunkt auftreten, sich entwickeln oder die bereits stattgefunden haben.Zurzeit akzeptieren wir keine traditionellen redaktionellen Inhalte.
Für illustrativen Editorial Content wird Folgendes nicht akzeptiert:
- Bilder, die erkennbare Personen zeigen
- Bilder von eingeschränkten Veranstaltungen wie Kongressen und Sportveranstaltungen
- Bilder mit engen Ausschnitten von urheberrechtlich oder markenrechtlich geschütztem Material, wie Briefmarken, Kunst oder andere Inhalte, die möglicherweise Datenschutzrechte verletzen
- Digital erstellte oder manipulierte Versionen von markenrechtlich geschützten Logos oder anderen Markeninhalten – mit Ausnahme von Social-Media-Symbolen
Wer kann illustrativen Editorial Content einreichen?
Befolge diese technischen Spezifikationen und Best Practices:
- Reiche Fotos, Illustrationen und Vektorbilder ein. Derzeit akzeptieren wir keine illustrativen Editorial-Videos.
- Dateiformate sowie Mindestgrößen und maximale Größen von Dateien findest du unter Anforderungen an Fotos und Illustrationen und unter Anforderungen an Vektorgrafiken.
- Stelle sicher, dass deine Inhalte ordnungsgemäß belichtet und von höchster technischer Qualität sind.
- Eine Nachbearbeitung oder einen Zuschnitt solltest du nur dann vornehmen, wenn dadurch nicht der Kontext oder die Bedeutung des Inhalts geändert wird.
Befolge diese Schritte zum Einreichen deiner Inhalte
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Aktiviere auf der Registerkarte „Hochgeladene Dateien“ das Kontrollkästchen „Dies ist illustrativer Editorial Content“.(Dies ist bei jeder Einreichung erforderlich.)
Füge einen Titel hinzu, der deine Inhalte genau beschreibt, einschließlich Datum und Ort.
Beispieltitel für das nachstehende Bild: „Allgemeine Sicht auf das Schild an der Funko-Zentrale unter dunklen Wolken am 2. Februar 2019 in Everett, Washington“
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Füge zwischen 5 und 50 Keywords hinzu, die die in deinem Bild sichtbaren Elemente genau beschreiben.
Die Suchergebnisse geben den ersten zehn Keywords mehr Gewicht, also liste zuerst die wichtigsten auf, beginnend mit allen enthaltenen Marken. Gib ggf. den Ort an, an dem das Bild aufgenommen wurde.
Beispiel-Keywords für das unten gezeigte Bild: Shell, Benzin, Tankstelle, Preis, Schild, Kraftstoff, Geschäft, Service, Treibstoff, Unternehmen, Auto, Reisen, Wirtschaft, Öl, Verkehr, Automobil, Werbung, Firma, Everett, Washington
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Reiche deine Bilder zur Überprüfung ein.
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Hinweis:
Wenn du ein Online-Portfolio mit illustrativem Editorial Content an einem anderen Ort als auf Adobe Stock anbietest, kannst du es über den Kontaktlink unten im Adobe Stock-Portal für Anbieter zur Prüfung einreichen.