Auf dieser Seite finden Sie die Steuergrundlagen für Adobe Stock-Anbieter, bei denen es sich nicht um US-Bürger oder gemeldete Ausländer handelt.
Steuerübersicht
Das Lizenzieren kreativer Inhalte stellt eine Geschäftstätigkeit dar. Als Adobe Stock-Anbieter unterliegen Ihre entsprechenden Verkäufe in den USA möglicherweise der durch den IRS erhobenen US-Quellensteuer.
Der IRS ist die Bundessteuerbehörde in den USA. Als in den USA ansässiges Unternehmen unterliegen wir wie auch unsere Anbieter den US-Steuergesetzen und müssen dem IRS das jeweils zutreffende Quellensteuerformular vorlegen. Welches Steuerformular das im Einzelfall ist, hängt vom Anbieter ab. In jedem Fall sind diese Steuerformulare erforderlich, um festzustellen, ob auf Ihr Einkommen US-Quellensteuer erhoben werden sollte.
Anhand der folgenden Informationen können Sie feststellen, welches Steuerformular in Ihrer Situation das richtige ist. Es wird empfohlen, die verschiedenen unten angeführten Schritte zu befolgen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Steuer- oder Rechtsberater hinzu. Gemeldete Ausländer und US-Bürger finden entsprechende Informationen unter Steuergrundlagen für US-Bürger und gemeldete Ausländer.
Wir stellen die folgenden Informationen als allgemeine Richtlinie bereit und können keine Steuerberatung anbieten. Wenn kein anerkanntes Formular vorliegt, wird auf das gesamte Anbietereinkommen Quellensteuer zum Höchstsatz von 30 % erhoben.
Überprüfen Ihres Profils
Überprüfen Sie auf der Seite für das Anbieterkonto Ihr Profil, um sich zu vergewissern, dass alle Angaben aktuell sind. Fehlerhafte Angaben führen zur Ungültigkeit des Formulars und damit zur Erhebung von Quellensteuer auf Ihr Einkommen.
Einreichen Ihrer Steuerformulare
Die Steuerformulare müssen auf Ihrer Seite für das Anbieterkonto ausgefüllt und digital signiert werden. Die Steuerformulare müssen bei Adobe Stock eingereicht werden. Die Formulare müssen im Anschluss an Ereignisse aktualisiert werden, die sich auf Ihre Steuern auswirken, z. B. Verehelichung, Namensänderung, Scheidung oder die Gründung oder Auflösung eines Unternehmens. Öffnen Sie Ihre Seite für das Anbieterkonto, um die Steuerformulare einzureichen. Das System führt Sie durch eine Reihe von Optionen, anhand derer Sie das richtige Formular auswählen können.
Unabhängig von Ihrem Land muss das Steuerformular in Englisch ausgefüllt werden. Wenn Sie kein Englisch verstehen, können Sie sich den Text auf den Steuerformularen zur Orientierung von Google übersetzen lassen. Wir empfehlen, einen Steuer-/Rechtsberater zu konsultieren, um eine autoritative Auskunft zu erhalten.
Einzelpersonen
Wenn Sie in einem Land ansässig sind, das ein Steuerabkommen mit den USA abgeschlossen hat: In der Regel reichen Sie das Formular „W-8BEN“ ein, das es Anbietern außerhalb der USA erlaubt, die US-Quellensteuer unter Berufung auf das Steuerabkommen zu verringern oder zu vermeiden. Beachten Sie, dass die Steuersätze für Videos von denen für andere Dateitypen abweichen können.
Siehe Quellensteuersätze nach Land.
Wenn Sie Einwohner eines Landes sind, das kein Steuerabkommen mit den USA abgeschlossen hat: Sie reichen üblicherweise das Formular „W-8BEN“ ein. Eine Quellensteuer von 30 % wird auf sämtliche Verkäufe erhoben.
Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Unternehmen
Wenn Sie eine nicht dem US-Recht unterliegende Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder ein solches Unternehmen vertreten, erkundigen Sie sich, welches W-8-Formular in Ihrem Fall erforderlich ist.
Es gibt mehrere W-8-Formulare:
Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um zu klären, welches W-8-Formular Sie einreichen müssen.
Jahresende
An jedem Jahresende müssen wir alle im jeweiligen Jahr aus US-Verkäufen erzielten Einnahmen dem IRS melden. Auf Anfrage stellen wir einen Brief zum Melden von Jahresstatistiken zu lokalen Steuerzwecken bereit. Wenden Sie sich hierfür an adobetax@adobe.com. Die Einnahmen werden unabhängig davon gemeldet und versteuert, ob Sie eine Auszahlung angefordert haben. Sie bezahlen auf diese Einnahmen nur einmal Steuern und müssen Sie beim Abheben der Gelder nicht ein zweites Mal leisten.
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