Die finale Version der Urkunde sollte vom Notar in Acrobat Sign hochgeladen werden, damit die Parteien gemäß den vorgeschriebenen Schritten aus Abschnitt 13 von Leitfaden 8 unterzeichnen können.
Abschnitt 13 sieht vor, dass der Unterzeichner in physischer Anwesenheit eines Zeugen unterzeichnet, der die Signatur beglaubigt.Uhrzeit und Datum jeder Signatur werden im digitalen Prüfprotokoll von Acrobat Sign aufgezeichnet.Wenn der Unterzeichnungsprozess abgeschlossen ist, muss der Notar die Urkunde innerhalb der Acrobat Sign Plattform mit dem Datum versehen, an dem sie in Kraft tritt.Die Datierung der Urkunde stellt die Übergabe des Dokuments als Urkunde durch die Parteien dar.
Es gibt drei wichtige Aspekte zur Prüfung für einen Notar, der den Unterzeichnungsprozess steuert:
- Um die LDV-Einstellungen zu nutzen, sollten die endgültige Version der Urkunde und deren Ausführungsseite als separate Dateien erstellt und gemeinsam in Acrobat Sign hochgeladen werden.Acrobat Sign kombiniert automatisch mehrere Dateien während des Unterzeichnungsprozesses zu einem einzigen Dokument.Die LDV-Einstellungen ermöglichen es Notaren, verschiedene Teile des Dokuments den Unterzeichnern und Zeugen während des Unterzeichnungsprozesses zu präsentieren.
- Abschnitt 2.2 von Leitfaden 8 schreibt die Form der Ausführungs- und Beglaubigungsklauseln für die manuelle Ausführung von Urkunden durch Einzelpersonen vor.Diese Klauseln sollten auch übernommen werden, wenn die Urkunde elektronisch ausgeführt wird.Um zu gewährleisten, dass der Zeuge physisch anwesend war, als der Unterzeichner unterzeichnete, sollte der Notar direkt unter den Zeugendetails in der Urkunde selbst die folgende Erklärung des Zeugen einfügen: „Ich war physisch als Zeuge anwesend, als der Unterzeichner seine Signatur auf diese Urkunde setzte".
- Abschnitt 13 von Leitfaden 8 verpflichtet den Notar auch zu bestätigen, dass die HLMR-Anforderungen ordnungsgemäß erfüllt wurden.Das Zertifikat des Notars wird zusammen mit dem Antrag an HMLR zur Registrierung der Urkunde eingereicht.In Abschnitt 16 von Leitfaden 8 hat HMLR angegeben, dass das folgende Zertifikat „angemessen" wäre:
„Ich bestätige, dass nach bestem Wissen und Gewissen die in Leitfaden 8 dargelegten Anforderungen für die Ausführung von Urkunden mit E-Signaturen erfüllt wurden."
Indem du dem unten beschriebenen Unterzeichnungsprozess folgst - und dich auf das digitale Prüfprotokoll von Acrobat Sign stützt - kann ein Notar zuversichtlich sein Zertifikat an HMLR zu liefern.