Rückumwandeln eines schriftlichen Signaturprozesses zu elektronischer Signatur

Zuletzt aktualisiert am 8. April 2024

Nach der Umwandlung in ein schriftliches Signaturverfahren wieder zu einer elektronischen Signatur zurück.

Rückumwandlung in eine elektronische Signatur

Empfangende, die den Prozess zur Umwandlung einer Vereinbarung in ein schriftliches Signaturverfahren gestartet haben, können diesen Prozess jederzeit abbrechen, bevor sie die Vereinbarung herunterladen.

Nach Auswahl der Option Drucken, signieren und hochladen im Menü Optionen wird die Aktion Drucken, signieren und hochladen durch die Option Elektronisch signieren ersetzt. Dadurch wird für die Vereinbarung sofort wieder ein elektronisches Signaturverfahren wiederhergestellt.

Anmerkung

Die Option Elektronisch signieren ist nur verfügbar, wenn eine empfangende Partei die Option Drucken, signieren und hochladen im Menü Optionen auswählt.

Für Vereinbarungen, für die ausdrücklich eine schriftliche Signatur verlangt wird, ist die Umwandlung in eine elektronische Signatur nicht zulässig.

  1. Öffne die Vereinbarung, indem du den Link Überprüfen und signieren in deiner E-Mail-Benachrichtigung auswählst.

    Die E-Mail „Überprüfen und signieren“ mit hervorgehobenem Link

  2. Akzeptiere auf Aufforderung die Nutzungsbedingungen und den Hinweis für Kundinnen und Kunden.
    Je nachdem, wie das sendende Konto konfiguriert ist, können die Nutzungsbedingungen und der Hinweis für Kundinnen und Kunden auf unterschiedliche Weise dargestellt werden. Sie sind jedoch jeweils in der Oberfläche sichtbar, um die Empfangenden durch den Prozess zu führen.

  3. Wähle in der oberen linken Ecke der E-Signatur-Seite das Menü Optionen.

  4. Wähle im Menü Optionen die Option Elektronisch signieren.

    Die E-Signatur-Seite mit dem erweiterten Menü „Optionen“ und der hervorgehobenen Option „Elektronisch signieren“

    Anmerkung

    Bei dieser Änderung wird keine Sicherheitsabfrage gestellt. Sobald Elektronisch signieren ausgewählt ist, wird für die Vereinbarung sofort das elektronische Signaturverfahren wiederhergestellt.