Das Neu-zusammensetzen-Werkzeug erleichtert die intelligente Änderung der Größe von Fotos, ohne wichtige Inhalte wie Menschen, Gebäude, Tiere und mehr zu beeinträchtigen. Bei der normalen Skalierung werden alle Pixel beim Ändern der Größe eines Bildes einheitlich geändert. Bei der Neuzusammensetzung werden nur Pixel in den Bereichen geändert, in denen sich keine wichtigen visuellen Inhalte befinden. Die Neuzusammensetzung ermöglicht Ihnen das Vergrößern bzw. Verkleinern von Bildern, um die Komposition zu optimieren, Layoutvorgaben einzuhalten oder das Format zu ändern.
Wenn Sie bestimmte Bereiche beim Skalieren eines Bildes behalten oder löschen möchten, können Sie mit „Neu zusammensetzen“ den Inhalt während der Änderung der Größe selektiv schützen.
Hinweis:
Die Neuzusammensetzung kann auch verwendet werden, ohne Bereiche zu schützen. Ziehen Sie beispielsweise einfach die Bildgriffe, um ein Foto neu zusammenzusetzen, ohne Bereiche zum Schutz oder zum Löschen zu markieren.


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Markieren Sie mit dem Schutzpinsel die Bereiche, die Sie schützen möchten. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Foto und wählen Sie einen der folgenden Modi aus:
Normale Markierung verwenden
Dieser Modus ähnelt dem Malmodus. Markieren Sie alle Bereiche, die geschützt werden sollen. Wenn Sie beispielsweise einen Kreis mit „Normale Markierung“ schützen möchten, müssen Sie den gesamten Kreis markieren oder malen.
Schnelle Markierung verwenden
Auf diese Weise können Sie schnell die erforderlichen Schutzbereiche markieren. Kreisen Sie das Objekt ein, um die erforderlichen Bereiche zu markieren. Um beispielsweise den Bereich innerhalb eines Kreises zu markieren, zeichnen Sie die Außenlinie des Kreises nach. Die schnelle Markierungsfunktion sorgt dann dafür, dass die gesamte Kreisfläche als geschützt markiert wird.
Hinweis:
Sie können die Größe des Pinsels und des Fotos festlegen.
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Markieren Sie mit dem Schutzpinsel die Bereiche, die Sie schützen möchten. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Foto und wählen Sie einen der folgenden Modi aus:
Hinweis:
Sie können die Größe des Pinsels und des Fotos festlegen.
Hinweis:
Die Neuzusammensetzung kann auch verwendet werden, ohne Bereiche zu schützen. Um ein Foto neu zusammenzusetzen, ohne Bereiche zu schützen oder zum Löschen zu markieren, ziehen Sie beispielsweise einfach die Bildgriffe
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Vorgabe
Legt das Verhältnis für die Neuskalierung fest. Die Option „Vorgabe“ wirkt sich auf das Seitenverhältnis und nicht auf die einzelnen Abmessungen des Fotos aus. Wenn Sie beispielsweise ein Verhältnis von 3x5 vorgeben, wird das Bild in diesem Verhältnis skaliert. Wenn Sie das Foto im selben Verhältnis skalieren möchten, halten Sie die Umschalttaste gedrückt und ziehen Sie die Bildgriffe an den Ecken. Eine Vorgabe, die das Bild auf das Verhältnis 16:9 zuschneidet, wurde zum Menü „Vorgabe“ hinzugefügt.
Hinweis: Wenn Sie die Umschalttaste nicht gedrückt halten, wird die Größe des Bildes in einem beliebigen Verhältnis geändert.
Schwellenwert
Mit dieser Option können Sie den Schwellenwert für das Neuzusammensetzen festlegen. Bei Angabe eines Schwellenwerts von 100 % wird das Bild zu 100 % neu zusammengesetzt. Bei Angabe eines Schwellenwerts von 0 % entspricht das Verhalten des Neu-zusammensetzen-Werkzeugs ungefähr dem des Transformieren-Werkzeugs.
Hauttöne hervorheben
Erkennt Hauttöne und markiert diese zum Schutz. Sie können dafür sorgen, dass Bereiche, die Hauttöne enthalten, erhalten bleiben. Klicken Sie auf das Symbol „Hauttöne hervorheben“, um den vorgeschlagenen Hauttonbereich anzuzeigen. Um die ausgewählten Bereiche mit den Hauttönen zu löschen, verwenden Sie den Radiergummi zum Löschen von Schutzmarkierungen oder klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Bild und wählen Sie „Schutzmarkierungen aufheben“.
Höhe und Breite vertauschen
Vertauscht die angegebenen Werte für Breite und Höhe. Beispiel: Für Höhe und Breite sind folgende Werte angegeben: H: 10 und B: 15. Klicken Sie auf das Symbol zum Vertauschen der Höhe und Breite , um diese beiden Werte gegeneinander auszutauschen. Die neuen Werte lauten H: 15 und B: 10.