Clips im Bedienfeld „Projekt“ zusammenführen

Zuletzt aktualisiert am 20. Oktober 2025

Erfahre, wie du Audio- und Video-Clips im Bedienfeld „Projekt“ von Premiere Pro zusammenführst, einschließlich der Festlegung von Synchronisierungspunkten und der Benennung zusammengeführter Clips.

Wählen Sie den Video-Clip aus, den Sie mit Audio-Clips zusammenführen möchten.

Hinweis:

Es kann nur ein Video-Clip in einem zusammengeführten Clip enthalten sein. Ein Video-Clip ist für einen zusammengeführten Clip nicht erforderlich. Du kannst auch reine Audio-Clips mit anderen reinen Audio-Clips zusammenführen.

Klicke bei gedrückter Umschalttaste (Windows) bzw. Befehlstaste (macOS), um die reinen Audio-Clips auszuwählen, die mit dem Video-Clip zusammengeführt werden sollen.

Wähle Clip > Clips zusammenführen aus.

Wähle im Dialogfeld Clips zusammenführen eine der folgenden Optionen als Synchronisierungspunkt aus:

Das Dialogfeld „Clips zusammenführen“ ist geöffnet und es sind Optionen zur Definition eines Synchronisierungspunkts verfügbar. Es sind Optionen wie „In-Points“, „Out-Points“, „Timecode“ und „Clipmarke“ verfügbar.
Führe Audio- und Video-Clips schnell im Bedienfeld „Projekt“ zusammen und lege mit „Clips zusammenführen“ einen Synchronisierungspunkt in Premiere Pro fest.

  • In-Points: Synchronisiert Clips anhand ihrer In-Points (wie bei einer Filmklappe).
  • Out-Points: Synchronisiert Clips anhand ihrer Out-Points (wie bei der Endfilmklappe).
  • Timecode: Synchronisiert Clips anhand übereinstimmender Timecodes.
  • Clipmarke: Synchronisiert Clips anhand nummerierter Marken. Ist nur aktiviert, wenn alle Clips über diese verfügen.

Klicke auf OK.

Der zusammengeführte Clip erscheint im Bedienfeld Projekt mit einem Namen, der dem Video-Clip entspricht.Wenn kein Video vorhanden ist, wird standardmäßig der Name des am häufigsten ausgewählten Audio-Clips verwendet, entsprechend der aktuellen Sortierreihenfolge auf der Ablage.Dem Namen des zusammengeführten Clips wird ein Suffix hinzugefügt, das du bei Bedarf umbenennen kannst.